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  1. II ZR 113/96 - Schlagworte: Spanien; Miteigentumsanteil; Übertragung; internationales Sachenrecht; Kollisionsrecht; internationales Privatrecht
    Leitsatz: 1. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. 2. Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.
    BGH
    25.09.1997
  2. XII ZR 234/95 - Schriftform; Urkunde; Bezugnahme; Mietvertrag
    Leitsatz: a) Die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Numerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher graphischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt. b) § 566 BGB stellt keine darüber hinausgehenden Anforderungen an die äußere Beschaffenheit der Vertragsurkunde.
    BGH
    24.09.1997
  3. VII ZR 300/96 - Entwurfsplanung, - eines Architekten, Architektenrechnung; Prüffähigkeit der -; Prüffähigkeit, - als Einwendung; Beitrittsgebiet, Verträge über Objekte in -; Mangelerscheinung, Vortrag von - im Prozeß; Beauftragung, stufenweise -
    Leitsatz: 1. Ist der Architekt zunächst nur mit ei ner Entwurfsplanung als einem selbständi gen Architektenwerk beauftragt und erhält er später den Auftrag, eine Genehmi gungsplanung zu erstellen (sogenannte stufenweise Beauftragung), so kann er Honorar für eine als solche mangelfreie Entwurfsplanung auch dann verlangen, wenn ihm die Erstellung einer genehmi gungsfähigen Planung nicht gelingt. 2. Auch bei Mängeln des Architektenwerks braucht der Auftraggeber nur die Mangel erscheinungen vorzutragen. Er braucht deshalb auch nicht die Mangelerscheinun gen dem Planungs- oder dem Aufsichts fehler des Architekten zuzuordnen. 3. Stellt der Auftraggeber eine Architekten rechnung als im Ergebnis sachlich und rechnerisch richtig außer Streit, so kann er mangelnde Prüffähigkeit der Rechnung nicht mehr einwenden. Die Prüffähigkeit der Architektenrechnung ist kein Selbst zweck. 4. Die Regelung ist schon dann anwendbar, wenn ein Architekt von einer als im Ge schäftsverkehr als Niederlassung auftre tenden Einheit aus Verträge über Objekte im Beitrittsgebiet schließt. Ob die verein barte Planungsleistung dann tatsächlich im Beitrittsgebiet erstellt worden ist, ist eben so bedeutungslos wie die personelle Be setzung der Niederlassung.
    BGH
    18.09.1997
  4. III ZR 226/96 - Maklervertrag mit Unternehmensgruppe; Maklerprovision
    Leitsatz: Zum Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn das Angebot zum Abschluß dieses Vertrages an eine Unternehmensgruppe gerichtet ist und das Mitglied dieser Gruppe, das die Gelegenheit zum Abschluß des Hauptvertrages wahrgenommen hat, erst nach dem Erbringen der Dienste des Makler gegründet worden ist.
    BGH
    18.09.1997
  5. II ZR 170/96 - Haftungsüberleitung; Geschäftsführerhaftung; GmbH im Aufbau; Aufbaustadium
    Leitsatz: 1. Die Überleitung der Haftung für Schäden aus Pflichtverletzungen des vorläufigen Geschäftsführers einer GmbH im Aufbau auf die Treuhandanstalt nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erstreckt sich zeitlich bis zum Abschluß des Aufbaustadiums, d. h. in der Regel bis zur Löschung des Zusatzes "im Aufbau" (im Anschluß an das Senatsurteil vom 20. Februar 1995 - II ZR 143/93, ZIP 1995, 591). 2. Von dieser gesetzlichen Haftungsüberleitung kann sich die Treuhandanstalt nicht vorzeitig durch Bestellung eines "endgültigen" Geschäftsführers für die GmbH i. A. befreien.
    BGH
    15.09.1997
  6. II ZR 94/96 - Nutzungsvereinbarung, entgeltliche -; Miteigentumsanteil, Nutzung eines -s gegen Entgelt; Miteigentum; Schadensersatz, - bei Kündigung aus wichtigem Grund; Eigentümergemeinschaft
    Leitsatz: a) Überläßt ein Miteigentümer den übri gen die Alleinnutzung des gemeinschaftli chen Grundstücks gegen vereinbartes Entgelt, sind auf dieses Rechtsverhältnis in erster Linie die Regeln des Gemein schaftsrechts anzuwenden (Fortführung von BGH WM 1974, 201). b) Die Nutzungsvereinbarung kann bei Zahlungsverzug entsprechend § 554 Abs. 1 BGB gekündigt werden. Der Kündigende bringt damit in der Regel zum Ausdruck, daß er für den Fall der Fortsetzung der bis herigen Nutzung weiterhin eine Nutzungs entschädigung verlangt, deren Höhe dann gemäß § 745 Abs. 2 BGB nach billigem Er messen zu bestimmen ist. Die §§ 557, 584 b BGB sind nicht anzuwenden. c) Darüber hinaus kann dem durch den Zahlungsverzug zur Kündigung veranlaßten Miteigentümer ein Schadensersatzan spruch auf Weiterzahlung der vereinbarten Nutzungsentschädigung so lange zuste hen, als die übrigen Miteigentümer an die Nutzungsvereinbarung gebunden wären und nicht ihrerseits deren Abänderung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangen könnten.
    BGH
    15.09.1997
  7. V ZB 11/97 - Grundbucheintragung; Vorkaufsrecht, schuldrechtliches -; Vorkaufsrecht, Berechtigung mehrerer aus einem -
    Leitsatz: Wird zugunsten mehrerer Berechtigter ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht bestellt, auf das § 513 BGB Anwendung findet, kann bei der Eintragung einer Vormerkung zugunsten der Berechtigten die Angabe des nach Ausübung des Rechts zwischen ihnen zustande kommenden Gemeinschaftsverhältnisses nicht verlangt werden. Gemäß § 47 GBO ist vielmehr in das Grundbuch einzutragen, daß § 513 BGB auf das Vorkaufsrecht Anwendung findet.
    BGH
    11.09.1997
  8. XII ZR 222/95 - Wiederholte Kündigung und Räumungsklage; fortgesetzes vertragswidriges Verhalten; Rechtskraft des ersten Urteils; Präklusion
    Leitsatz: 1. Die Abweisung einer früheren, auf eine außerordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage hindert den Vermieter nicht, eine erneute Kündigung und Räumungsklage darauf zu stützen, daß der Mieter das beanstandete Verhalten nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses fortgesetzt habe. 2. Er ist auch nicht gehindert, eine erneute Kündigung nach § 554 a BGB auf solche Gründe zu stützen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zwar schon objektiv vorlagen, ihm aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.
    BGH
    10.09.1997
  9. VIII ARZ 1/97 - Bevollmächtigungsklausel; Vollmachtsklausel; Wohnraummietvertrag; Mietermehrheit; Vertretung; Kündigung; Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Die gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Entgegennahme von Erklärungen durch die in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel: "Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme ... solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für ... Mietaufhebungsverträge." ist wirksam.
    BGH
    10.09.1997
  10. XII ZR 288/95 - Mietvertrag nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
    Leitsatz: Nach Beendigung der staatlichen Verwaltung ist der Eigentümer auch an solche Mietverträge gebunden, die ein Dritter im Auftrag und mit Billigung des staatlichen Verwalters im eigenen Namen abgeschlossen hat (§ 17 VermG). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.09.1997