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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 809)
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V ZR 187/96 - Verlängerungsoption als behebbarer Rechtsmangel beim HauskaufLeitsatz: Ist entgegen der Angabe des Verkäufers eines Grundstücks von der einem Mieter eingeräumten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht worden, so bedeutet dies einen (behebbaren) Rechtsmangel des verkauften Grundstücks.BGH24.10.1997
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XII ZR 142/95 - Apotheke; Apothekenräume; Überlassung; Umsatzsteuerpflicht; Umsatzsteuer; Nutzungsentschädigung; partiarisches RechtsverhältnisLeitsatz: 1. Zur Frage der Unwirksamkeit eines Vertrags über die entgeltliche Überlassung von Apothekenräumen nebst Einrichtung nach dem Apothekengesetz. 2. Zur Frage, ob der Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus §§ 987, 990 BGB bei nichtigem Mietvertrag wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer unterliegt (Fortführung von BGHZ 104, 285 f. = NJW 1988, 2665 = LM § 557 BGB Nr. 16 und Senat, NJW-RR 1996, 460 = LM H. 4/1996 § 584 b BGB Nr. 1).BGH22.10.1997
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VII ZR 64/96 - Vergütungsgefahr; Gefahrtragung, - im Werkvertrag; Hochwasser, Schäden durch -; Auslagen, Erstattung der -; Stillstandskosten; Bauaufsichtspflicht, Verletzung der -; Schutzpflicht, - nach Hervorrufen schutzwürdigen VertrauensLeitsatz: VOB/B § 7 Nr. 1 Ein Umstand ist nicht schon dann i. S. d. § 7 Nr. 1 VOB/B unabwendbar wenn er für den Auftragnehmer unvorhersehbar und wenn er oder seine Auswirkungen trotz äußerster Sorgfalt und durch wirtschaftlich erträgliche Mittel von ihm nicht abgewendet werden konnten. BGB § 645 Abs. 1 Satz 1 a) Die Regelung der Vergütungsgefahr des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch in einem VOB/B-Vertrag anwendbar; sie wird durch § 7 Nr. 1 VOB/B nicht berührt. b) Die Vorschrift ist in den Fällen entsprechend anwendbar, in denen Leistungen des Auftragnehmers aus Umständen untergehen oder unmöglich werden, die in der Person des Auftraggebers liegen oder auf Handlungen des Auftraggebers zurückgehen. c) Der Auftragnehmer kann eine Vergütung nur für die Leistung verlangen, die er bis zu dem Schadensereignis erbracht hat. d) Ein Anspruch auf Auslagenerstattung steht dem Auftragnehmer nur hinsichtlich der von der Vergütung nicht erfaßten Kosten zu, die ihm bis zu dem Schadensereignis zur Vorbereitung der Ausführung der von ihm geschuldeten Werkleistung entstanden und die Teil der vereinbarten Vertragspreise sind. VOB/B § 6 Nr. 6 a) Ein Anspruch auf Ersatz von Stillstandskosten setzt unter anderem voraus, daß die hindernden Umstände auf einer schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch den Auftraggeber beruhen. b) Dem Auftragnehmer obliegt es aufgrund seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, die ihm zumutbaren und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Stillstandskosten zu vermindern. BGB § 276 Hb Im Einzelfall kommt eine dem Auftragnehmer gegenüber bestehende vertragliche Schutzpflicht des Auftraggebers in Betracht, wenn der Auftragnehmer darauf vertrauen konnte und durfte, daß der Auftraggeber die von ihm veranlaßten Schutzmaßnahmen aufrechterhält und wenn der Auftragnehmer im berechtigten Vertrauen darauf auf eigene Maßnahmen verzichtet hat.BGH16.10.1997
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III ZR 176/96 - Rückenteignung; Restitution; Zweckverfehlung; EnteignungLeitsatz: Der frühere Eigentümer eines in der DDR nach Maßgabe der dortigen Rechtsvorschriften gegen Entschädigung enteigneten Grundstücks kann dessen Rückenteignung auch dann nicht beanspruchen, wenn der Enteignungszweck erst nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig weggefallen ist (Bestätigung von BVerwGE 96, 172; Fortführung der Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 23. Februar 1995 - III ZR 58/94 = NJW 1995, 1280 = ZOV 1995, 200).BGH16.10.1997
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V ZR 80/96 - Bestandsschutz für einen fehlerhaften Grundstücksankauf zu VolkseigentumLeitsatz: Der gesetzlich angeordnete Bestandsschutz für einen fehlerhaften Grundstücksankauf zu Volkseigentum ist nicht verfassungswidrig.BGH10.10.1997
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V ZB 3/97 - Amtierender und ausgeschiedener Verwalter als Beteiligter im BeschlußanfechtungsverfahrenLeitsatz: 1. Der amtierende Verwalter ist im Beschlußanfechtungsverfahren auch dann weiterer Beteiligter, wenn der Beschluß vor seiner Amtszeit gefaßt wurde. 2. Der nach Beschlußfassung ausgeschiedene Verwalter ist im Anfechtungsverfahren auch dann weiterer Beteiligter, wenn er den Anfechtungsgrund zu vertreten hat. 3. Eine unterlassene Beteiligung kann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll. 4. Bei der Kostenentscheidung darf ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden.BGH09.10.1997
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VIII ZR 373/96 - Öffentliche Mittel; Modernisierung; Mieterhöhung; KürzungsbeträgeLeitsatz: a) Hat sich der Eigentümer einer Mietwohnung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen zur Begrenzung von Mieterhöhungen verpflichtet (§ 14 Abs. 1 ModEnG), so begründet dies lediglich eine vertragliche Bindung gegenüber der Förderstelle und keine gesetzliche Mietpreisbindung. b) Veräußert der Eigentümer die Mietwohnung, ohne die gegenüber der Förderstelle eingegangene Verpflichtung dem Erwerber aufzuerlegen, so ist der Erwerber an die sich aus der Fördermaßnahme ergebende Mieterhöhungsbegrenzung nicht gebunden. § 571 BGB ist nicht anwendbar.BGH08.10.1997
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VIII ZR 373/96 - öffentliche Fördermittel; Modernisierung; Begrenzung; Mieterhöhung; Mietpreisbindung; Eigentümerwechsel, Veräußerung; ZusicherungLeitsatz: 1. Hat sich der Eigentümer einer Mietwohnung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen zur Begrenzung von Mieterhöhungen verpflichtet (§ 14 Abs. 1 ModEnG), so begründet dies lediglich eine vertragliche Bindung gegenüber der Förderstelle und keine gesetzliche Mietpreisbindung. 2. Veräußert der Eigentümer die Mietwohnung, ohne die gegenüber der Förderstelle eingegangene Verpflichtung dem Erwerber aufzuerlegen, so ist der Erwerber an die sich aus der Fördermaßnahme ergebende Mieterhöhungsbegrenzung nicht gebunden. § 571 BGB ist nicht anwendbar.BGH08.10.1997
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II ZR 169/96 - VEB-Umwandlung in GmbH; Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung durch die TreuhandanstaltLeitsatz: Zur Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung durch die Treuhandanstalt im Rahmen der Umwandlung eines VEB in eine GmbH, die nach der Umwandlungsverordnung erklärt und unter der Geltung des Treuhandgesetzes mit dem Entstehen der Gesellschaft vollzogen worden ist.BGH02.10.1997
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V ZR 29/96 - Falsche Angaben über Steuervorteile; fehlerhafte Finanzierungs- und Kaufberatung; Verschulden bei Vertragsschluß; VermögensschadenLeitsatz: a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus. b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.BGH26.09.1997