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III ZR 105/96 - Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten bei Erfüllung einer Rechtspflicht des EigentümersLeitsatz: Zur Anwendung des Kostenerstattungsanspruchs des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG in Fällen, in denen der Verfügungsberechtigte eine Rechtspflicht des Eigentümers (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG) erfüllt hat.BGH12.06.1997
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XII ZR 254/95 - Mietminderung, Sachmangel, Darlegungslast, Mängeleinrede, ZurückbehaltungsrechtLeitsatz: Für die Minderung des Mietzinses muss der Mieter nur einen konkreten Sachmangel darlegen; das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung und damit die Höhe der Minderung ist vom Gericht festzusetzen.(Nichtamtlicher Leitsatz)BGH11.06.1997
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V ZR 115/96 - Deckungsverkauf; Vorteilsausgleichung; WohnungsverkaufLeitsatz: a) Berechnet der Verkäufer eines Grundstücks seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf der Grundlage eines Deckungsverkaufs, so wird allein durch diese konkrete Schadensberechnung noch nicht zwischen allen nachteiligen und vorteilhaften, durch die Nichterfüllung bedingten Vermögensveränderungen ein die Vorteilsausgleichung rechtfertigender innerer Zusammenhang hergestellt. Ein solcher Zusammenhang besteht nur insoweit, als sich ein bestimmter einzelner Vorteil auch einem bestimmten einzelnen Nachteil zuordnen läßt (Klarstellung und Ergänzung der Senatsrechtsprechung NJW 1981, 1834 und NJW 1982, 326). b) Der aus einem Deckungsverkauf erlangte, den Verkehrswert des Grundstücks nach Abzug der Gewinnerzielungskosten übersteigende Mehrerlös ist auf den Nichterfüllungsschaden des Verkäufers nicht anzurechnen.BGH06.06.1997
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VII ZR 124/96 - Architektenleistung, Beweislast bei mangelhafter -; Architektenhonorar, Bauvoranfrage, Vergütung der - durch Architekten; Kündigung, - eines Architektenbetrages aus wichtigem Grund; Vergütungsanspruch, - des ArchitektenLeitsatz: a) Wird ein Architekt auf Veranlassung des Bauherrn vor Abschluß eines in Aussicht genommenen Vertrages tätig, bedarf es der Prüfung, ob ihm ein Auftrag erteilt oder ob er ohne vertragliche Bindung akquisitorisch tätig ist. Ist ein Auftrag erteilt, ist zu klären, ob und in welcher Höhe eine Vergütung dafür geschuldet ist. b) Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt darlegen und beweisen. c) Wird die Bauvoranfrage als isolierte Leistung in Auftrag gegeben, ist sie nicht gemäß § 632 Abs. 2 BGB nach der HOAI zu vergüten. BGB §§ 242, 633 a) Bei berechtigter Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber hat der Architekt Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen, wenn diese mangelfrei erbracht sind. Der Architekt hat dies im Prozeß vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen. b) Ist die Werkleistung mangelfrei erbracht, kann der Auftraggeber demgegenüber einwenden, daß die Leistung unabhängig von ihrer Mangelfreiheit für ihn nicht brauchbar oder ihre Verwertung nicht zumutbar ist. Er hat diesen Nachweis zu führen.BGH05.06.1997
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VII ZR 324/95 - Bauvertrag; SicherheitseinbehaltsklauselLeitsatz: Die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, benachteiligt den Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen; sie ist unwirksam, wenn ihm kein angemessener Ausgleich dafür zugestanden wird. Das dem Unternehmer eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist kein angemessener Ausgleich in diesem Sinn.BGH05.06.1997
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II ZR 81/96 - Gesellschafterabfindung bei Ausscheiden aus GbR mit rein ideellem ZweckLeitsatz: Die wirtschaftliche Freiheit eines aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen rein ideellen Zweck verfolgt, ausgeschiedenen Gesellschafters wird durch den Ausschluß oder die weitgehende Beschränkung einer Abfindung nicht beeinträchtigt.BGH02.06.1997
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VII ZR 290/95 - Architektenhonorar; Mindestsätze; HonorarvereinbarungLeitsatz: Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, so verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich. Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, daß ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.BGH22.05.1997
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VII ZR 287/95 - Verjährung; Baumängel; Nachbesserung; Arbeiten bei BauwerkenLeitsatz: Die Einrichtung einer Technischen Anlage, die selber kein Bauwerk ist, gehört zu den Arbeiten bei Bauwerken im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB, wenn die Anlage in ein Bauwerk integriert ist und dessen Herstellung dient.BGH15.05.1997
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XII ZR 140/95 - Nutzungsvertrag; Räumung; Entfernung einer Garage; VerjährungsunterbrechungLeitsatz: 1. Bei einem Nutzungsvertrag (Mietvertrag) nach dem Recht der DDR war der Nutzer nur verpflichtet, eine mit Genehmigung des Überlassers errichtete Baulichkeit nach Vertragsende zu entfernen, wenn dies ausdrücklich vereinbart war. 2. Eine solche Vereinbarung lag in der Beschränkung der Genehmigung "für die Dauer der Nutzung". 3. Eine erkennbar unrichtige Bezeichnung des zu räumenden Grundstücks in der Klage unterbricht die Verjährung, wenn durch Auslegung der Streitgegenstand identifiziert werden kann. (Leitsätze der Redaktion)BGH14.05.1997
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XII ZR 109/96 - Verhandlungsverschulden; Ansprüche gegen FDGB/GVVGLeitsatz: Für zivilrechtliche Ansprüche gegen FDGB/GVVG aus Verhandlungsverschulden haftet nicht die Treuhandanstalt oder ihre Nachfolgerin, sondern nur die GVVG selbst mit demjenigen Vermögen, das sie oder der FDGB nachweislich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erworben hat.BGH07.05.1997