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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 809)

  1. III ZR 208/95 - Provisionsanspruch; Maklerprovision; Veräußerungsverbot; Rücktrittsrecht; wirtschaftliche Identität; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Zum Provisionsanspruch des Maklers, wenn das nachgewiesene Kaufobjekt einem Veräußerungsverbot (Anordnung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) unterliegt.
    BGH
    20.02.1997
  2. VII ZR 231/95 - Bauvertrag; Gewährleistungsansprüche; Sachkunde zur Beurteilung einer Spezialkonstruktion im Brückenbau
    Leitsatz: Auch langjährige Tätigkeit in einem Bausenat verschafft dem Gericht nicht ohne weiteres eine hinreichende eigene Sachkunde zur Beurteilung einer Spezialkonstruktion im Brückenbau.
    BGH
    20.02.1997
  3. III ZR 81/96 - Maklerprovision; Provisionsrückzahlung bei Fehlschlagen des Hauptvertrages
    Leitsatz: Zur ergänzenden Auslegung eines Maklervertrages dahin, daß der Makler bei einem wirtschaftlichen Fehlschlag des Hauptvertrages zur Rückzahlung der Provision verpflichtet ist.
    BGH
    20.02.1997
  4. II ZR 25/96 - Gründung einer Großhandelsgesellschaft durch ein Großhandelskontor und eine Konsumgenossenschaft
    Leitsatz: a) Bei der Gründung einer Großhandelsgesellschaft in der ehemaligen DDR durch ein Großhandelskontor und eine Konsumgenossenschaft ist diese Mitgesellschafterin des neuen Unternehmens geworden; der der Konsumgenossenschaft zustehende Gesellschaftsanteil hat bis zum Inkrafttreten des Treuhandgesetzes fortbestanden und ist insbesondere nicht durch Verschmelzung der Großhandelsgesellschaft mit anderen gleichartigen Unternehmen oder durch ihre Umwandlung in einen Großhandelsbetrieb und dessen Eingliederung in ein Kombinat untergegangen. b) Der Umstand, daß an einem Großhandelsbetrieb auch eine Konsumgenossenschaft einen Gesellschaftsanteil gehalten hat, steht einer Umwandlung des Betriebs in eine GmbH i.A. nach § 11 TreuhG nicht entgegen. Die Bestimmungen des TreuhG, nach denen volkseigenes Vermögen zu privatisieren ist, bilden jedoch keine Grundlage dafür, daß mit der Umwandlung der genossenschaftlich gehaltene Gesellschaftsanteil untergeht und die Treuhandanstalt alleinige Inhaberin der Geschäftsanteile der GmbH i.A. wird; vielmehr ist die Konsumgenossenschaft auch an der umgewandelten Gesellschaft in entsprechender Höhe beteiligt.
    BGH
    17.02.1997
  5. V ZR 32/96 - Verjährung des Auflassungsanspruchs
    Leitsatz: Die Verjährung des Auflassungsanspruchs aus Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB gemäß Art. 233 § 14 EGBGB steht auch der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs aus Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 4 EGBGB entgegen.
    BGH
    14.02.1997
  6. V ZR 114/95 - Kaufvertrag über staatlich verwaltetes Grundstück; Vertretung des als staatlicher Verwalter bestellten Rates durch Bürgermeister; urkundsrechtliche Unwirksamkeit; sachlich-rechtliche Formnichtigkeit
    Leitsatz: a) Ein Kaufvertrag über ein staatlich verwaltetes Grundstück braucht nicht deshalb unwirksam zu sein, weil er keinen Hinweis darauf enthält, daß der vor dem Liegenschaftsdienst erschienene Bürgermeister für den zum Verwalter bestellten Rat der Gemeinde gehandelt hat; es genügt, wenn sich dies andeutungsweise aus dem Urkundsinhalt ergibt. b) Zur urkundsrechtlichen Unwirksamkeit und zur sachlich-rechtlichen Formnichtigkeit eines Geschäfts.
    BGH
    14.02.1997
  7. V ZR 107/96 - Bodenreformgrundstück; Zuteilung einer Kleinstfläche; Auflassungsanspruch des Fiskus; Veräusserungsaufwand des Schuldners
    Leitsatz: 1. Für die Frage der Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einem Grundstück gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB, das als Kleinstfläche aus der Bodenreform dem verstorbenen Begünstigten zugeteilt worden ist, ist ohne Bedeutung, ob der Eigentümer im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähig ist. Die Auflassung des Grundstücks an den Fiskus hat zu erfolgen, sofern es bei Ablauf des 15. März 1990 nicht mehr als Kleinstfläche aus der Bodenreform bewirtschaftet wurde. 2. Aufwendungen des Schuldners können dem Anspruch aus § 281 Abs. 1 BGB nur insoweit entgegengehalten werden, als sie einen aufrechenbaren Anspruch gegen den Gläubiger bedeuten.
    BGH
    07.02.1997
  8. V ZR 209/95 - Zurückbehaltungsrecht gegen Eigentumsherausgabeanspruch wegen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten; Wertersatzanspruch; Darlegungslast für Entreicherung
    Leitsatz: Einem auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruch kann der unberechtigte Besitzer eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt getätigter Instandsetzungs- und Umbauarbeiten im Wege des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB einen Anspruch auf Wertersatz unter den Voraussetzungen des § 356 ZGB entgegenhalten. Macht der Eigentümer geltend, die Instandsetzungs- und Umbauarbeiten stellten für ihn keinen Vorteil mehr dar (§ 357 Abs. 1 ZGB), obliegt ihm hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
    BGH
    31.01.1997
  9. VII ZR 65/96 - Angebot; Leistungsverzeichnis; Vertragsverhandlungen; Auslegung; Leistungsverpflichtung; Auftragnehmer; Bauvertrag; Arbeitsumfang
    Leitsatz: a) Haben die Parteien nach längeren Verhandlungen die Leistung funktional vollständig beschrieben, so kommt einem Angebot mit Leistungsverzeichnis, das Grundlage der Verhandlungen bildet, hinsichtlich des Umfangs der funktional beschriebenen Leistung keine entscheidende Auslegungsbedeutung mehr zu. b) Für die Wirksamkeit einer funktional beschriebenen Leistungsverpflichtung kommt es nicht darauf an, daß der Auftragnehmer den Umfang der übernommenen Verpflichtung genau kennt oder zuverlässig ermitteln kann.
    BGH
    23.01.1997
  10. VII ZR 171/95 - Architektenleistungen; Gewährleistungsansprüche wegen Überschreitung des Kostenrahmens; Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Kostenermittlung; Toleranzen bei Kostenermittlungen
    Leitsatz: a) Ein Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen Überschreitung eines bestimmten Kostenrahmens durch den Architekten (Bausummenüberschreitung) setzt voraus, daß die Vertragspartner den Kostenrahmen vereinbart haben. Ist ein Kostenrahmen vereinbart worden, so bedeutet dessen Überschreitung nur dann und nur insoweit keine Schlechterfüllung, als sich im Vertrag Anhaltspunkte dafür finden, daß der Architekt einen gewissen Spielraum (Toleranz) haben soll. b) Für die ein Bauvorhaben begleitenden Kostenermittlungen des Architekten kann dieser gewisse Toleranzen insoweit in Anspruch nehmen, als die in den Ermittlungen enthaltenen Prognosen von unvermeidbaren Unsicherheiten und Unwägbarkeiten abhängen (im Anschluß an Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - VII ZR 115/92). Ein Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen fehlerhafter Kostenermittlung oder sonst falscher Beratung des Architekten zur Kostenentwicklung setzt voraus, daß der Bauherr die Ursächlichkeit der Vertragsverletzung für den Schaden nachweist. Auf die Rechtsprechung zu den Beratungsfällen, in welchen ein nach der Lebenserfahrung typisches Verhalten zu erwarten ist, kann hier nicht zurückgegriffen werden.
    BGH
    23.01.1997