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Urteil Wohnungseigentümerversammlung
Schlagworte
Wohnungseigentümerversammlung; Teilungserklärung; Protokollierung des Beschlusses
Leitsatz
Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluß anfechtbar.
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