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  1. V ZR 9/96 - Vertragsauslegung; Wegfall des Verwendungszwecks im freihändigen Erwerb gekaufter Grundstück wegen Änderung des Bebauungsplans
    Leitsatz: Stellt ein - 1966 geschlossener - Kaufvertrag zum freihändigen Erwerb im Sinne von § 87 Abs. 2 BBauG ausdrücklich fest, bestimmte Grundstücke würden von der öffentlichen Hand für städtebauliche Maßnahmen (hier: Straßenverbreiterung auf der Grundlage eines entsprechenden Bebauungsplans) zur Abwendung einer sonst in Frage kommenden Enteignung erworben und die Verkäuferin habe sich allein aus dem vorgenannten Grund zum Verkauf entschlossen, so enthält der Vertrag nach Wegfall des Verwendungszwecks (Änderung des Bebauungsplans) eine Lücke, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu schließen ist, daß sich die öffentliche Hand für diesen Fall zu einer Rückübertragung gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet und die Verkäuferin diesen Anspruch innerhalb einer Zweijahresfrist ab Kenntnis von der Aufgabe des Enteignungszwecks geltend machen muß.
    BGH
    14.03.1997
  2. V ZR 129/95 - Bescheid über Vorkaufsrecht an dem Restitutionsgrundstück
    Leitsatz: a) Die Wirkungen des Bescheides, der dem Mieter eines zurückzuübertragenden Grundstücks ein Vorkaufsrecht einräumt, treten zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Bescheid unanfechtbar wird. b) Nimmt der Berechtigte den Widerspruch gegen diesen Bescheid zurück, so tritt die Unanfechtbarkeit des Bescheids nicht vor dem Zeitpunkt der Rücknahme ein.
    BGH
    14.03.1997
  3. VIII ARZ 3/96 - Tod des Mieters; Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erben des Mieters; gemeinsamer Hausstand; berechtigtes Interesse
    Leitsatz: Nach dem Tode des Mieters kann der Vermieter das Mietverhältnis aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters, der mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung keinen gemeinsamen Hausstand geführt hat und nicht gemäß § 569 a BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b BGB hat.
    BGH
    12.03.1997
  4. NotZ 44/95 - Notarauswahl; Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle
    Leitsatz: Aufgrund ihrer Organisationsgewalt kann die Landesjustizverwaltung das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle abbrechen und die Ausschreibung zurücknehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht.
    BGH
    10.03.1997
  5. V ZR 4/96 - Grundstückskaufvertrag; Hinterlegungsvereinbarung; Belastungsvollmacht; Kaufpreisfinanzierung; Grundschuld; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Vereinbaren die Parteien eines Grundstückskaufvertrages die Hinterlegung des Kaufpreises beim Urkundsnotar, erfüllt die Leistung an den Notar die Verpflichtung zur Hinterlegung nur, wenn sie nicht mit Vorbehalten versehen ist, die eine Auskehrung an den Verkäufer von Voraussetzungen abhängig machen, die keine Grundlage in der Hinterlegungsvereinbarung finden. Bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer, zur Finanzierung des Kaufpreises das Grundstück mit einer Grundschuld zu belasten, ist die Hinterlegungsvereinbarung dahin zu prüfen, ob eine bis zur Eintragung der Grundschuld mit banküblichen Vorbehalten versehene Leistung der finanzierenden Bank die Pflicht des Käufers zur Hinterlegung erfüllt.
    BGH
    07.03.1997
  6. III ZR 248/95 - Wohnungseigentum; Wohngeldherausgabeanspruch gegen Verwalter; gerichtliche Ersetzung der Prozessführungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Ein vertraglicher Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus §§ 675, 667 BGB auf Herausgabe der dem Verwalter zugeflossenen und von diesem nicht bestimmungsgemäß verbrauchten Wohngelder kommt auch dann in Betracht, wenn die Verwaltertätigkeit deshalb beendet wird, weil der Beschluß der Wohnungseigentümer über die Verwalterwahl rechtskräftig für ungültig erklärt wird. 2. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus §§ 675, 667 BGB gegen den ausgeschiedenen Verwalter setzt nicht voraus, daß ein Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder die Rechnungslegung (§ 28 Abs. 4 WEG) zustande kommt. 3. (Nichtamtlicher Leitsatz) Haben die Wohnungseigentümer es abgelehnt, einem Miteigentümer Prozeßführungsbefugnis zu erteilen, ist der Antrag auf Ungültigerklärung dieses Eigentümerbeschlusses dahin zu verstehen, daß die gerichtliche Ersetzung der Prozeßführungsbefugnis begehrt wird. Auch wenn das Gericht dann nur die widerstrebenden Miteigentümer zur Abgabe einer Willenserklärung verpflichtet, ist dies so anzusehen, als ob die Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluß gefaßt hätten.
    BGH
    06.03.1997
  7. VI ZR 51/96 - Baugerüst; Haftung des Gerüsterstellers; Anscheinsbeweis für Haftungsgrund
    Leitsatz: a) Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk gemäß § 836 BGB, das der Gerüstersteller im Sinne des § 837 BGB auf dem Baugrundstück besitzt. b) Bricht ein zur Gerüsterstellung verwendetes, zum Begehen durch Gerüstbenutzer bestimmtes Brett durch, wenn es von einem Bauhandwerker betreten wird, spricht typischerweise nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Anschein dafür, daß dieses Brett objektiv nicht für ein Baugerüst geeignet war und seine Verwendung zu einer objektiv fehlerhaften Gerüsterstellung im Sinne des § 836 BGB geführt hat.
    BGH
    04.03.1997
  8. V ZR 27/96 - Eigentumswohnungsverkauf; Hobbyraum; Rechtsmangel; Verkäuferhaftung; Kaufvertrag
    Leitsatz: Erklären die Verkäufer, zur Eigentumswohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum mit einem Rechtsmangel behaftet, wenn dieser Raum zwar tatsächlich benutzbar ist, daran aber weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht besteht.
    BGH
    28.02.1997
  9. IX ZR 5/96 - Gesamtvollstreckungsverfahren; Teilleistung; Erfüllungswahl
    Leitsatz: Hat der Vertragspartner des (Gemein-) Schuldners die ihm obliegende teilbare Leistung bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungs-(Konkurs )verfahrens bereits teilweise erbracht, so bleibt er auch bei einer Erfüllungswahl des Verwalters mit dem der Teilleistung entsprechenden Anspruch auf die Gegenleistung Gesamtvollstreckungs (Konkurs-)gläubiger.
    BGH
    27.02.1997
  10. Xll ZR 233/96 - Streitwert für Räumungsklage bei Untervermietung und für Vorlage des Untermietvertrags
    Leitsatz: 1. Als Streitwert für einen Räumungsanspruch ist der Jahresmietzins, festgestellt nach einem objektiven Maßstab, anzusetzen. Liegt ein schriftlicher Mietvertrag mit einer Mietzinsregelung vor, dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen, gegebenenfalls bei Un tervermietung mit einem Zuschlag für höheren Verwaltungsaufwand und höhere Abnutzung. 2. Der Streitwert für den Antrag auf Vorlage des Untermietvertrags ist gem. § 3 ZPO zu schätzen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.02.1997