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  1. VII ZR 13/96 - Pauschalhonorarvereinbarung, unwirksame; widersprüchliches Verhalten; Besondere Leistungen i. S. d. § 5 Abs. 5 HOAI
    Leitsatz: Die Voraussetzungen eines Ausnahmefalles im Sinne des § 4 Abs. 2 HOAI liegen nicht schon dann vor, wenn sich im Laufe der geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien Umgangsformen entwickeln, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind. BGB § 276 Die fehlende Aufklärung des Architekten über die mögliche Unwirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung, die die Mindestsätze unterschreitet, begründet jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus vorvertraglicher Pflichtverletzung auf Ersatz des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen, wenn der Auftraggeber keine wirksame Vereinbarung hätte treffen können, die die Mindestsätze unterschreitet. HOAI § 5 Abs. 5 Der Anspruch auf Honorierung der ersetzenden Besonderen Leistungen erfordert, soweit die Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehören, keine gesonderte Honorarvereinbarung.
    BGH
    21.08.1997
  2. VII ZR 17/96 - Vergütungsgefahr; Gefahrtragung, in Werkvertrag; Hochwasser, Schäden durcch -; Vergütungsanspruch; unabwendbar, -e Umstände
    Leitsatz: Ein Umstand ist nicht schon dann i.S.d. § 7 Nr. 1 VOB/B unabwendbar, wenn er für den Auftragnehmer unvorhersehbar und wenn er oder seine Auswirkungen trotz äußerster Sorgfalt und durch wirtschaftlich erträgliche Mittel von ihm nicht abgewendet werden konnten (Klarstellung zum Senatsurteil vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = VersR 1962, 159, 160). BGB § 645 Abs. 1 Satz 1 a) Die Regelung der Vergütungsgefahr in § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch in einem VOB/B-Vertrag anwendbar. b) Die Vorschrift ist in den Fällen entsprechend anwendbar, in denen Leistungen des Auftragnehmers aus Umständen untergehen oder unmöglich werden, die in der Person des Auftraggebers liegen oder auf Handlungen des Auftraggebers zurückgehen.
    BGH
    21.08.1997
  3. V ZR 23/96 - Besitzrecht des Nutzers; Einreden nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Handelsregistereintragung der aus LPG umgewandelten Gesellschaft
    Leitsatz: a) Der Grundstückseigentümer kann auch im Herausgabeverfahren die Einreden nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (§ 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1) erheben und damit ein Besitzrecht des Nutzers zu Fall bringen. b) Ist eine Gesellschaft in das Handelsregister als Rechtsnachfolgerin der LPG kraft Umwandlung eingetragen (§§ 31, 34 LwAnpG), so besteht ein Beweis des ersten Anscheins, daß für die Umwandlung ein entsprechender Beschluß vorlag. Will eine Partei in einem solchen Fall geltend machen, es fehle an einer identitätswahrenden Umwandlung, so muß sie dazu konkrete Tatsachen vortragen.
    BGH
    31.07.1997
  4. III ZR 157/96 - staatlicher Verwalter; Aufwendungsersatz: Erhaltungsmaßnahmen; Sicherungsmaßnahmen; Substanzerhaltung; Reparaturmaßnahmen; Instandsetzungsarbeiten
    Leitsatz: Aufwendungen, die dem staatlichen Verwalter für Maßnahmen nach dem 2. Oktober 1990 entstanden sind, müssen vom Berechtigten ersetzt werden, wenn sie solche Arbeiten betrafen, deren zeitgleiche Durchführung einem "Gebot wirtschaftlicher Denkungsart" entsprachen.
    BGH
    30.07.1997
  5. V ZR 121/96 - Bodenreformgrundstück; Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten; Zuteilungsfähigkeit des Erben; Zugehörigkeit zu Land , Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaftsbetrieb; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe/Bäuerlichen Handelsgenossenschaft (VdgB/BHG)
    Leitsatz: 1. Hat das Grundbuchamt unter Verstoß gegen das Sicherungssystem von Art. 233 § 13 EGBGB aufgrund Bewilligung des Erben eines Bodenreformeigentümers eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Dritten eingetragen und erst bei der Eigentumsumschreibung auf diesen Dritten den Schutz des Landes durch eine vorrangige Auflassungsvormerkung berücksichtigt, ist ein Auflassungsanspruch des Landes nach Art. 233 § 11 Abs. 3 schon wegen Unmöglichkeit seiner Erfüllung unbegründet. 2. Zuteilungsfähig (Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB) ist grundsätzlich nur derjenige Erbe, der am 15. März 1990 einer LPG angehörte oder bis zu diesem Zeitpunkt einen Zuteilungsantrag gestellt hatte, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab. 3. Die Zugehörigkeit von Betrieben zur Land , Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB) beurteilt sich grundsätzlich und zunächst danach, inwieweit sie administrativ dem Bereich des damaligen Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) zugeordnet waren. Das war bei der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe/Bäuerlichen Handelsgenossenschaft (VdgB/BHG) nicht der Fall.
    BGH
    18.07.1997
  6. XI ZR 145/96 - Nachträgliche Grundpfandrechtsvereinigung
    Leitsatz: Im Falle der nachträglichen, im Grundbuch ausgewiesenen Vereinigung aller bestehenden Grundpfandrechte mit dem Eigentum in einer Person findet § 1196 Abs. 3 BGB entsprechende Anwendung.
    BGH
    15.07.1997
  7. V ZR 313/95 - Übertragung konsumgenossenschaftlicher Grundstücke in Volkseigentum; Ersitzung; Vorrang des Vermögensgesetzes, Zuordnung
    Leitsatz: a) Für die Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum waren die allgemeinen Bestimmungen der DDR über den rechtsgeschäftlichen Eigentumswechsel maßgeblich (im Anschluß an das Senatsurt. v. 1. Juni 1994, V ZR 278/92, BGHZ 126, 150) b) Eine Ersitzung konsumgenossenschaftlicher Grundstücke zugunsten des Volkseigentums hat nicht stattgefunden (Bestätigung des Senatsurteils v. 29. März 1996, V ZR 326/94, BGHZ 132, 245). c) Das Vermögensgesetz verdrängt zivilrechtliche Ansprüche der Konsumgenossenschaften wegen der bei der Überführung ihres Wohnungsbestandes in Volkseigentum aufgetretenen Mängel nicht (im Anschluß an BVerwG, ZIP 1996, 1187). d) Das Eigentum der Konsumgenossenschaften in der ehemaligen DDR ist nicht Gegenstand der Zuordnung nach Art. 21, 22 des Einigungsvertrags. e) Die Konsumgenossenschaften können sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, daß die Überführung ihres Wohnungsbestandes in Volkseigentum nicht der für die Auflassung von Grundstücken vorgeschriebenen Form genügte.
    BGH
    11.07.1997
  8. V ZR 246/96 - Werklohnminderung bei zu geringer Wohnfläche
    Leitsatz: a) Der Begriff "Wohnfläche" ist auslegungsbedürftig. b) Ist die Wohnfläche einer Dachgeschoßwohnung mehr als 10 % kleiner als nach dem Werkvertrag geschuldet, so liegt hier ein Fehler vor, der den Erwerber zur Minderung der Vergütung berechtigt, auch wenn die Größe nicht zugesichert war.
    BGH
    11.07.1997
  9. V ZR 54/96 - Moratoriumstatbestände; Nutzer; Besitzberechtigung; Konsumgenossenschaft; volkseigenes Grundstück; Rechtsträgerschaft; Eigenmittel
    Leitsatz: a) Das Sachenrechtsänderungsgesetz hat ab dem 1. Januar 1995 die Moratoriumstatbestände des Art. 233 § 2 a EGBGB authentisch dahin interpretiert, daß der Nutzer in dem Umfang, in dem ihm ein Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zusteht, bis zu deren Abschluß zum Besitz berechtigt ist. b) Der Anspruch des Nutzers auf Teilnahme an der Sachenrechtsbereinigung hängt nicht davon ab, daß ihm vor dem 1. Januar 1995 ein Recht zum Besitz nach Art. 233 § 2 a EGBGB zugestanden hat. c) Einer Genossenschaft mit gewerblichem Geschäftsgegenstand (hier: Konsumgenossenschaft) steht ein Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zu, wenn sie ein volkseigenes Grundstück, das sie in Rechtsträgerschaft genutzt hatte, mit Eigenmitteln bebaut hat; der Senat hält daran fest, daß der Grundeigentümer auch vor dem 1. Januar 1995 nicht befugt war, das zugunsten der Genossenschaft wirkende Moratorium nach Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 4 Buchst. c EGBGB durch einseitige Erklärung zu beenden. (Urt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1585)
    BGH
    04.07.1997
  10. V ZR 405/96 - Vertragslaufzeitklausel; Telekommunikationsanlagenunternehmen
    Leitsatz: Zur Frage der Unwirksamkeit einer 20jährigen Vertragslaufzeitklausel in einer formularmäßigen "Versorgungsvereinbarung", die einen Unternehmer berechtigt, Telekommunikationsanlagen in Mehrfamilienhäusern zu errichten, zu betreiben und zu vermarkten.
    BGH
    04.07.1997