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Urteil Mietvertrag nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
Schlagworte
Mietvertrag nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
Leitsatz
Nach Beendigung der staatlichen Verwaltung ist der Eigentümer auch an solche Mietverträge gebunden, die ein Dritter im Auftrag und mit Billigung des staatlichen Verwalters im eigenen Namen abgeschlossen hat (§ 17 VermG).
(Leitsatz der Redaktion)
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