Urteil Wiederholte Kündigung und Räumungsklage
Schlagworte
Wiederholte Kündigung und Räumungsklage; fortgesetzes vertragswidriges Verhalten; Rechtskraft des ersten Urteils; Präklusion
Leitsätze
1. Die Abweisung einer früheren, auf eine außerordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage hindert den Vermieter nicht, eine erneute Kündigung und Räumungsklage darauf zu stützen, daß der Mieter das beanstandete Verhalten nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses fortgesetzt habe.
2. Er ist auch nicht gehindert, eine erneute Kündigung nach § 554 a BGB auf solche Gründe zu stützen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zwar schon objektiv vorlagen, ihm aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.
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