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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 809)

  1. XII ZR 28/96 - Beweislast für Schadenseintritt in Mietverhältnis; keine Kündigung des Mieters wegen von ihm selbst verursachten Brandschadens
    Leitsatz: Die Kündigung des Mieters gemäß § 542 BGB ist ausgeschlossen, wenn er die Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs, hier infolge eines Brandes, selbst zu vertreten hat. Wenn der Brand beim Mietgebrauch entstanden ist und Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat (Fortführung von BGHZ 66, 349 und des Senatsurteils BGHZ 126, 124).
    BGH
    26.11.1997
  2. XII ZR 308/95 - Fälligkeitsregelung; Bedingung, aufschiebende; Mietzeitbeginn bei Bezugsfertigstellung; Fertigstellungstermin, unangemessene Überschreitung
    Leitsatz: Die Klausel, daß das Mietverhältnis zum Zeitpunkt, kann als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB oder als bloße Fälligkeitsregelung verstanden werden. Hierbei ist maßgeblich auf die Interessenlage der Beteiligten abzustellen.
    BGH
    26.11.1997
  3. V ZR 137/96 - Bodenreformgrundstück; Besserberechtigung; Zuteilungsfähigkeit; Hofstelle; Hausgarten
    Leitsatz: Die Berechtigung an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a-c EGBGB ist auf die Hofstelle und den zu dieser gehörenden Garten beschränkt.
    BGH
    21.11.1997
  4. III ZR 310/95 - Hinweispflichten des Hausverwalters; Mängelhinweise
    Leitsatz: Zur Hinweispflicht des Hausverwalters gegenüber den Eigentümern über Mängel des verwalteten Objekts, die auf grundlegenden Planungs- und Ausführungsfehlern bei der Errichtung des Bauwerks beruhen.
    BGH
    20.11.1997
  5. lll ZR 57/96 - Provisionsanspruch; Nachweisprovision, - bei Vertragsabschluß mit Dritten; Vorkenntnis, - bei Nachweismakelei
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Maklerlohnanspruchs, wenn nicht der Maklerkunde selbst, sondern ein Dritter den vom Makler nachgewiesenen Hauptvertrag schließt.
    BGH
    20.11.1997
  6. IX ZR 152/96 - Notaranderkonto; Ablösung; Pfandrecht; Drittschuldner; Treuhand; Kaufpreis; Zahlung; treuhänderische Zweckbindung; Grundstückskaufpreis; Pfändungsgläubiger
    Leitsatz: Ein Drittschuldner, der gemäß einer kaufvertraglichen Abrede den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zur Ablösung von Pfandrechten an dem gekauften Grundstück oder Wohnungseigentum zahlt, kann dies im Rahmen der treuhänderischen Zweckbindung der Kaufpreisforderung einem Pfändungsgläubiger entgegenhalten. Das gilt nicht für eine einseitige Zweckbestimmung der Kaufpreiszahlung.
    BGH
    20.11.1997
  7. III ZR 39/97 - Staatlicher Verwalter; Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters
    Leitsatz: Zum Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters eines Hausgrundstücks, wenn das Grundstück nach dem Ende der staatlichen Verwaltung nicht an den (damaligen) Eigentümer herausgegeben, sondern an den Erben eines NS-geschädigten Voreigentümers zurückübertragen wird.
    BGH
    20.11.1997
  8. XII ZR 281/95 - Verjährung künftiger Mietausfälle; Einheitlichkeit des Verzugsschadens; keine Verjährungshemmung durch Beweisverfahren
    Leitsatz: Eine Leistungsklage auf Ersatz eines Mietausfallschadens unterbricht die Verjährung für künftige Mietausfälle auch dann nicht, wenn es sich um einen einheitlichen Verzugsschaden handelt (Klarstellung zu Senatsurteil BGHZ 128, 74, 82).
    BGH
    19.11.1997
  9. X ZR 144/94 - Gutachten, - eines Sachverständigen; Sachverständiger, öffentlich bestellter -; Mitverschulden, - des Dritten bei einem Vertrag mit Schutzwirkung; Schutzbereich, - eines Vertrages zugunsten Dritter; Einbeziehung, - Dritter in den Schutzbereich enes Vertrages
    Leitsatz: Zur Frage, wieweit neben dem auf das Gutachten vertrauenden Kreditgeber auch der mit diesem zusammenarbeitende, den Kredit absichernde Bürge in die Schutzwirkungen eines zwischen Grundeigentümer und Sachverständigem abgeschlossenen Vertrages über ein Wertgutachten einbezogen ist.
    BGH
    13.11.1997
  10. LwZR 6/97 - Besitzrecht der LPG; Nutzungsherausgabeanspruch; Entgeltpflicht
    Leitsatz: a) Mit dem Übergang der Verfügungsbefugnis über volkseigene land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen auf die Treuhandanstalt mit Wirkung vom 4. September 1990 endete für die LPGen ein allein auf ihre Rechtsträgerschaft beruhendes gesetzliches Besitzrecht, nicht dagegen ein etwaiges vertragliches Besitzrecht. b) Hat die LPG volkseigene Flächen, ohne zum Besitz berechtigt zu sein, bewirtschaftet, hat sie bis 2. Oktober 1990 nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen zu ersetzen, ab 3. Oktober 1990 dagegen auch die schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen in Form des üblichen Pachtzinses. c) Hat die LPG volkseigene Flächen aufgrund vertraglichen Besitzrechts genutzt, hat sie im Wege der notwendigen Anpassung des Vertrages ebenfalls das marktübliche Entgelt zu entrichten.
    BGH
    07.11.1997