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Urteil Sozialamt


Schlagworte

Sozialamt; Mietrückstand; Räumungsanspruch; Zahlungsverzug; Übernahme; Fortsetzung; MIetverhältnis

Leitsatz

Die Annahme von Zahlungen des Sozialamtes auf Mietrückstände eines Mieters verpflichtet den Vermieter zur Fortsetzung des Mietvertrages, wenn nach Verabredung zwischen Vermieter und Sozialamt zur Rettung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnisses der Räumungsanspruch nicht durchgesetzt werden sollte.

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