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Urteil Sozialamt
Schlagworte
Sozialamt; Mietrückstand; Räumungsanspruch; Zahlungsverzug; Übernahme; Fortsetzung; MIetverhältnis
Leitsatz
Die Annahme von Zahlungen des Sozialamtes auf Mietrückstände eines Mieters verpflichtet den Vermieter zur Fortsetzung des Mietvertrages, wenn nach Verabredung zwischen Vermieter und Sozialamt zur Rettung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnisses der Räumungsanspruch nicht durchgesetzt werden sollte.
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