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Urteil Beweislast bei Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Beweislast bei Mietpreisüberhöhung
Leitsatz
Der Mieter muß für eine Mietpreisüberhöhung nicht nur eine Mangellage darlegen und beweisen, sondern auch, daß der Vermieter diese genutzt hat.
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