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Urteil Berufungsbeschwer
Schlagworte
Berufungsbeschwer; Beschwer; Berufung; Zustimmung; Mieterhöhung
Leitsatz
Die Berufungsbeschwer bei Klagen auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist entgegen BVerfG WM 1996, 321 allein nach § 3 ZPO zu ermitteln, wobei das Interesse des jeweiligen Berufungsklägers mit dem 15fachen Monatsbetrag der begehrten Mieterhöhung zu bewerten ist.
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