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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mietermehrheit; Vollmachtsklausel; Formularklausel
Leitsatz
Die Formularklausel in einem Mietvertrag, wonach Erklärungen des Vermieters gegenüber allen Mietern gelten, auch wenn sie nur einem Mieter gegenüber abgegeben werden, ist jedenfalls für eine einseitige Mieterhöhung (hier: § 4 Abs. 2 MHG) unwirksam.
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