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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 249)

  1. 11 C 170/85 - Fußmatten; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Treppenhaus
    Leitsatz: In Berlin darf der Mieter kraft Gewohnheitsrecht Fußmatten vor seiner Tür im Hausflur auslegen.
    AG Schöneberg
    14.05.1985
  2. 15 C 64/85 - Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Vermieterwohnung; Betriebskostenerhöhung; Betriebsart, Neueinführung; Verwaltung, ordnungsgemäße
    Leitsatz: 1. Der vom Vermieter selbst bewohnte Wohnraum ist bei der Berechnung des Instandsetzungszuschlages einzubeziehen. 2. § 4 XII. BMG, der den Vermieter berechtigt, nach dem 31.12.1982 anfallende Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter abzuwälzen, beabsichtigt nicht, diejenigen Vermieter zu bevorteilen, die es bisher überhaupt unterlassen haben, ganz oder in Teilbereichen ihren Grundbesitz ordnungsgemäß zu verwalten.
    AG Schöneberg
    07.05.1985
  3. 6 C 604/84 - Wohnwertzuschlag; Mieterhöhungserklärung hinsichtlich Instandsetzungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandhaltungszuschlag; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung des Instandhaltungszuschlages
    AG Charlottenburg
    03.05.1985
  4. 8 C 122/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist unzulässig.
    AG Charlottenburg
    03.05.1985
  5. 11 C 84/85 - Tierhaltung; Mietvertrag - Formularklausel über Tierhaltung; Formularklausel - Tierhaltung; Tierhaltung - Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch - Tierhaltung
    Leitsatz: 1. Das formularmäßige Tierhaltungsverbot in Mietverträgen ist gem. § 9 AGBG unwirksam. 2. Der Vermieter kann Unterlassung der Tierhaltung dann nur verlangen, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
    AG Charlottenburg
    02.05.1985
  6. 9 C 125/85 - Modernisierung/Ankündigung; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungsankündigung, Umfang; Ankündigung der Modernisierung; Heizungseinbau - als Modernisierung
    Leitsatz: 1. Nur die gleichzeitige Mitteilung aller gem. § 541 b Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Informationen löst die Duldungspflicht des Mieters aus. 2. Beim Heizungseinbau gehören dazu neben Angaben über Anzahl, Größe und Standort der Heizkörper sowie des Verlagerns der Leitungen auch eine Wärmebedarfsberechnung.
    AG Tiergarten
    26.04.1985
  7. 8 a C 45/85 - Fahrräder in Flur und Gängen; Gebrauch der Mietsache, Umfang; Gebrauch, vertragswidriger; Abstellen von Fahrrädern; Kellergang; Hausflur; Duldungspflicht; Abstellraum
    Leitsatz: Der Vermieter braucht nicht zu dulden, daß der Mieter Fahrräder im Flur oder in Kellergängen unterstellt.
    AG Wedding
    24.04.1985
  8. 3 C 6/85 - Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Darlegungslast; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflure, Treppenräume; Instandhaltungsaufwand
    Leitsatz: Beruft sich der Mieter auf die Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 3 XII. BMG, obliegt es ihm, das tatsächliche Vorbringen des Vermieters zu den Instandhaltungsaufwendungen zu bestreiten.
    AG Neukölln
    22.04.1985
  9. 4 C 765/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Betriebskostenzuschlag; Hauswartkosten; Reinigungsfirma
    Leitsatz: 1. Ein Bad mit einem Kohlebadeofen fällt unter die Mieterhöhungstatbestände des § 2 XII. BMG (ausdrückliche Aufgabe früherer Rechtsprechung). 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Kosten, die der Vermieter an eine Reinigungsfirma für die Zeit der Überbrückung bis zur Einstellung eines Hauswarts entrichtet, gehören zu den "Kosten für den Hauswart". 4. Der Nachweis gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages setzt eine nachvollziehbare Berechnung und Erläuterung nach Art, Umfang und Entstehungsgrund voraus.
    AG Charlottenburg
    18.04.1985
  10. 8 C 791/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Geltendmachung bei Ausschlußgründen gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung; Mieterhöhungserklärung - Darlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Instandhaltungszuschlag (Altbau); Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: Liegen Ausschlußgründe gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, muß bereits in der Mieterhöhungserklärung, mit der die Grundmietenerhöhung geltend gemacht wird, dargelegt werden, daß der Vermieter im vorangegangenen Kalenderjahr Kosten in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Pauschalansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet hat. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.
    AG Charlottenburg
    12.04.1985