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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 249)
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11 C 170/85 - Fußmatten; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; TreppenhausLeitsatz: In Berlin darf der Mieter kraft Gewohnheitsrecht Fußmatten vor seiner Tür im Hausflur auslegen.AG Schöneberg14.05.1985
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15 C 64/85 - Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Vermieterwohnung; Betriebskostenerhöhung; Betriebsart, Neueinführung; Verwaltung, ordnungsgemäßeLeitsatz: 1. Der vom Vermieter selbst bewohnte Wohnraum ist bei der Berechnung des Instandsetzungszuschlages einzubeziehen. 2. § 4 XII. BMG, der den Vermieter berechtigt, nach dem 31.12.1982 anfallende Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter abzuwälzen, beabsichtigt nicht, diejenigen Vermieter zu bevorteilen, die es bisher überhaupt unterlassen haben, ganz oder in Teilbereichen ihren Grundbesitz ordnungsgemäß zu verwalten.AG Schöneberg07.05.1985
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6 C 604/84 - Wohnwertzuschlag; Mieterhöhungserklärung hinsichtlich Instandsetzungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandhaltungszuschlag; Instandsetzungszuschlag; MieterhöhungserklärungLeitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung des InstandhaltungszuschlagesAG Charlottenburg03.05.1985
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8 C 122/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; WohnungsgrößeLeitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist unzulässig.AG Charlottenburg03.05.1985
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11 C 84/85 - Tierhaltung; Mietvertrag - Formularklausel über Tierhaltung; Formularklausel - Tierhaltung; Tierhaltung - Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch - TierhaltungLeitsatz: 1. Das formularmäßige Tierhaltungsverbot in Mietverträgen ist gem. § 9 AGBG unwirksam. 2. Der Vermieter kann Unterlassung der Tierhaltung dann nur verlangen, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.AG Charlottenburg02.05.1985
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9 C 125/85 - Modernisierung/Ankündigung; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungsankündigung, Umfang; Ankündigung der Modernisierung; Heizungseinbau - als ModernisierungLeitsatz: 1. Nur die gleichzeitige Mitteilung aller gem. § 541 b Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Informationen löst die Duldungspflicht des Mieters aus. 2. Beim Heizungseinbau gehören dazu neben Angaben über Anzahl, Größe und Standort der Heizkörper sowie des Verlagerns der Leitungen auch eine Wärmebedarfsberechnung.AG Tiergarten26.04.1985
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8 a C 45/85 - Fahrräder in Flur und Gängen; Gebrauch der Mietsache, Umfang; Gebrauch, vertragswidriger; Abstellen von Fahrrädern; Kellergang; Hausflur; Duldungspflicht; AbstellraumLeitsatz: Der Vermieter braucht nicht zu dulden, daß der Mieter Fahrräder im Flur oder in Kellergängen unterstellt.AG Wedding24.04.1985
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3 C 6/85 - Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Darlegungslast; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflure, Treppenräume; InstandhaltungsaufwandLeitsatz: Beruft sich der Mieter auf die Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 3 XII. BMG, obliegt es ihm, das tatsächliche Vorbringen des Vermieters zu den Instandhaltungsaufwendungen zu bestreiten.AG Neukölln22.04.1985
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4 C 765/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Betriebskostenzuschlag; Hauswartkosten; ReinigungsfirmaLeitsatz: 1. Ein Bad mit einem Kohlebadeofen fällt unter die Mieterhöhungstatbestände des § 2 XII. BMG (ausdrückliche Aufgabe früherer Rechtsprechung). 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Kosten, die der Vermieter an eine Reinigungsfirma für die Zeit der Überbrückung bis zur Einstellung eines Hauswarts entrichtet, gehören zu den "Kosten für den Hauswart". 4. Der Nachweis gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages setzt eine nachvollziehbare Berechnung und Erläuterung nach Art, Umfang und Entstehungsgrund voraus.AG Charlottenburg18.04.1985
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8 C 791/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Geltendmachung bei Ausschlußgründen gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung; Mieterhöhungserklärung - Darlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Instandhaltungszuschlag (Altbau); WohnwertzuschlagLeitsatz: Liegen Ausschlußgründe gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, muß bereits in der Mieterhöhungserklärung, mit der die Grundmietenerhöhung geltend gemacht wird, dargelegt werden, daß der Vermieter im vorangegangenen Kalenderjahr Kosten in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Pauschalansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet hat. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.AG Charlottenburg12.04.1985