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  1. 13 C 736/84 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflur, Treppenräume; Betriebsart, Neueinführung; Hauswart, Neueinstellung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann sich auf einen Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 4 XII. BMG (mangelhafter Hausflur) nur berufen, wenn das von ihm benutzte Treppenhaus mangelhaft ist, nicht dagegen, wenn andere Treppenflure der Wirtschaftseinheit mangelhaft sind. 2. Die durch Neueinführung einer Leitungs- und Sturmschadenversicherung sowie durch Neueinstellung eines Hauswartes entstehenden Betriebskosten sind nicht gemäß § 4 XII. BMG umlagefähig. 3. Zur Frage, was Betriebskostenerhöhungen im Sinne des § 4 XII. BMG sind.
    AG Charlottenburg
    18.03.1985
  2. 5 C 60/82 - Wohnwertzuschlag; Heizungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Heizkosten; Öltankversicherung; Tankhaftpflichtversicherung
    Leitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig. 2. Die Kosten für die Öltankversicherung stellen Heizkosten dar.
    AG Wedding
    14.03.1985
  3. 8 C 409/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau); Mieterhöhungserklärung - bei Geltendmachung des Instandhaltungszuschlages; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung
    Leitsatz: Zur Geltendmachung des Instandhaltungszuschlags gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG genügt es nicht, die Art der Instandhaltungsarbeit, die ausführende Firma und die Kosten anzugeben, vielmehr muß auch angegeben werden, wann die Instandhaltungsarbeiten ausgeführt wurden.
    AG Tiergarten
    13.03.1985
  4. 12 C 666/84 B - Zwangsvollstreckung - Duldungsurteil (Modernisierung); Duldungstitel - Vollstreckung; Vollstreckung eines Duldungstitels; Modernisierung - Vollstreckung eines Duldungstitels
    Leitsatz: Titel, die zur Duldung der Modernisierung verpflichten, sind einer Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung nicht zugänglich, sondern bedürfen gem. § 894 ZPO der Rechtskraft.
    AG Charlottenburg
    11.03.1985
  5. 5 C 117.84 - Anspruch auf Tierhaltung; Tierhaltung; Zustimmung des Vermieters; positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: Ist mietvertraglich vereinbart, daß jede Tierhaltung der "schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf", darf der Vermieter die Zustimmung nur versagen, wenn hierfür konkrete Sachgründe vorliegen.
    AG Spandau
    05.03.1985
  6. 3 C 65/85 - Badezimmer, Beheizbarkeit; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch; Badezimmer - Beheizbarkeit; Ofenheizungswohnung - Beheizbarkeit des Badezimmers; Beheizbarkeit - Badezimmer in Ofenheizungswohnung; Gebrauch der Mietsache
    Leitsatz: Bei einer Altbauwohnung mit Ofenheizung gehört Beheizbarkeit des Badezimmers nicht zum gemäß § 536 BGB geschuldeten Zustand der Mietsache.
    AG Tiergarten
    04.03.1985
  7. 13 C 736/85 - Grundmietenerhöhungsausschluß - unrenoviertes Treppenhaus; Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Ausschluß bei unrenoviertem Treppenhaus; Treppenhaus - unrenoviertes als Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Ausschluß der Grundmietenerhöhung - bei unrenoviertem Treppenhaus; preisgebundener Altbau - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbau - Ausschluß der Grundmietenerhöhung, Betriebskosten - Abwälzung von neu entstandenen im Altbau; Betriebsmehrkosten - neu entstandene (Altbau); Betriebskostenerhöhungen - neu entstandene (Altbau); Leitungs- und Stromschadenversicherung - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Hausreinigungskosten - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Ungezieferbekämpfungskosten - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); ordentliche Geschäftsführung - als Voraussetzung für Abwälzung von Betriebsmehrkosten (Altbau); Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Ein unrenoviertes Treppenhaus schließt nur dann die Grundmietenerhöhung aus, wenn die Wohnung des Mieters an diesem Treppenhaus liegt. Neu eingeführte Betriebskosten sind nicht gem. § 4 XII. BMG umlegbar. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist zulässig.
    AG Charlottenburg
    01.03.1985
  8. 12 C 10/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 und LG Berlin, GE 1985, 189).
    AG Schöneberg
    19.02.1985
  9. 19 C 430/84 - Instandsetzungs- und Betriebskostenzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Betriebskostenzuschlag; Wohnungsgröße, vereinbarte; Wohnflächen-Berechnung; Grundmietenerhöhung; unverputzter Giebel
    Leitsatz: 1. Im Rahmen der Geltendmachung des Instandsetzungs- und des Betriebskostenzuschlages nach den §§ 3, 4 XII. BMG ist von der tatsächlichen, nicht von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnungsgröße auszugehen. 2. Der Mieter kann die vom Vermieter angegebene Wohnfläche nicht mit Nichtwissen bestreiten, solange er nicht die Wohnflächen Berechnungsunterlagen eingesehen hat. 3. Der Wohnwertzuschlag für preisgebundene Altbauwohnungen ist zulässig.
    AG Schöneberg
    08.02.1985
  10. 10 C 287/84 - Modernisierung/Ankündigung; Modernisierung/Gasetagenheizung; Modernisierung/isolierverglaste Fenster; Wertverbesserung/Küche - Einbau von isolierverglasten Fenstern; Modernisierungsankündigung/Bad - Einbau von isolierverglasten Fenstern; Ankündigung der Modernisierung; Duldungspflicht (bei Modernisierung)
    Leitsatz: Eine Duldungspflicht des Mieters nach § 541 b BGB ist nur gegeben, wenn er genaue und umfassende Informationen über Art und Weise sowie die konkreten Auswirkungen der Modernisierungsarbeiten erhalten hat.
    AG Wedding
    08.02.1985