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2 C 643/84 - Heizkostenabrechnung; verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Bestimmung des Verteilungsmaßstabes; Verteilungsmaßstab - bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab - Heizkostenabrechnung; Heizkostenverteiler - Ungenauigkeit; Verdunster - Verbrauchserfassung durch Verbrauchserfassung durch Verdunster; Kostenmiete - Neubestimmung bei Änderung des Wohnwertes (hier: Erhöhung der Heizkosten infolge ungünstiger Lage der Wohnung); Lage der Wohnung - als Bewertungsfaktor für Kostenmiete (hier: Erhöhung der Heizkosten infolge ungünstiger Lage)Leitsatz: 1. Die Bestimmung des Prozentsatzes (50 bis 70 %) für die verbrauchsabhängige Abrechnung obliegt dem Vermieter. 2. Die Ungenauigkeit der nach dem Verdunstungsprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler muß der Mieter hinnehmen. Die mit den Verdunstern verbundene Ungerechtigkeit wird vom Verordnungsgeber bewußt in Kauf genommen, um eine Verwendung der kostengünstigen, nach dem Verdunsterprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler zu ermöglichen und dem volkswirtschaftlichen Ziel der verbrauchsabhängigen Abrechnung - Energieeinsparung - näher zu kommen. 3. Der Mieter kann wegen dieser Ungenauigkeit vom Vermieter keine verbrauchsunabhängige Abrechnung verlangen, sondern lediglich den Einbau genauerer Meßgeräte. 4. Die Beheizbarkeit einer Wohnung gehört seit Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizwärmekosten wieder zu den Bewertungsfaktoren der Wohnqualität wie freie oder eingeengte Lage der Wohnung im Hause, Geräuschpegel etc. (Peruzo, Heizkostenabrechnung nach Verbrauch, 1981, S. 34). Es handelt sich hierbei um die Bewertungsfaktoren, die eine Rolle bei der Bildung der Kosteneinzelmiete aus der Durchschnittsmiete (§ 8 a V WoBindG) spielen. Der Mieter hat daher, falls der Wohnwert seiner Wohnung unter Betrachtung aller Wohnwertmerkmale dauerhaft unter dem der übrigen Wohnungen liegen sollte, einen Anspruch auf Neubestimmung der Kostenmiete.AG Schöneberg05.02.1985
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10 C 814/84 - Wohnwertzuschlag; Baualter; WohnungsgrößeLeitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 ff.).AG Wedding05.02.1985
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6 C 888/84 - Kosten der Ofenreinigung; Instandhaltungspflicht; Abwälzung auf den Mieter; Formularklausel; Ofenreinigung, töpfermäßige; Mietsenkung; Aufwendungsersatz; Verwendungsersatz; Geschäftsführung ohne AuftragLeitsatz: 1. Die gem. § 536 BGB dem Vermieter obliegende Pflicht zur töpfermäßigen Reinigung der Öfen ist abdingbar. 2. Zur Form einer solchen Klausel und ihren mietpreisrechtlichen Folgen.AG Wedding04.02.1985
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6 C 888/84 - Töpfermäßige Ofenreinigung; Instandhaltungspflicht; Abwälzung auf den Mieter; Formularklausel; Ofenreinigung, töpfermäßige; Mietsenkung; Aufwendungsersatz; Verwendungsersatz; Geschäftsführung ohne AuftragLeitsatz: Die gem. § 536 BGB dem Vermieter obliegende Pflicht zur töpfermäßigen Reinigung der Öfen ist abdingbar.AG Wedding04.02.1985
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6 C 888/84 - Kosten der Ofenreinigung; Instandhaltungspflicht; Abwälzung auf den Mieter; Formularklausel; Ofenreinigung, töpfermäßig; Mietsenkung; Aufwendungsersatz; Verwendungsersatz; Geschäftsführung ohne AuftragLeitsatz: 1. Die gem. § 536 BGB dem Vermieter obliegende Pflicht zur töpfermäßigen Reinigung der Öfen ist abdingbar. 2. Zur Form einer solchen Klausel und ihren mietpreisrechtlichen Folgen.AG Wedding04.02.1985
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6 C 673/84 - Mietzahlungspflicht während Instandsetzungsarbeiten des Vermieters; Gebrauchsrecht (Mieter); fehlende Ausübung; vorzeitiger Auszug; Mietzins, Pflicht zur Entrichtung; Gebrauchsgewährung; Instandsetzungsarbeiten; Treu und GlaubenLeitsatz: Der vorfristig aus der Wohnung ausgezogene Mieter ist zur Entrichtung des Mietzinses nicht verpflichtet, solange der Vermieter in der Wohnung Instandsetzungsarbeiten ausführt, die die üblichen Ausbesserungen überschreiten.AG Schöneberg30.01.1985
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5 C 417.84 - Heizkostenabrechnung; inhaltliche Richtigkeit; Positive Vertragsverletzung d. Vermieters; Heizkosten; Abrechnung; Heizstoffverbrauch; Darlegungslast; Gradtagszahlen; Vertragsverletzung, positive; unwirtschaftliches BetreibenLeitsatz: Bei substantiierten Einwendungen des Mieters gegen einen zu hohen Heizstoffverbrauch trifft den Vermieter die volle Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Heizkostenabrechnung.AG Charlottenburg28.01.1985
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8 C 826/83 - Wohnwertzuschlag; Baualter; WohnungsgrößeLeitsatz: Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.AG Charlottenburg22.01.1985
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10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige AufteilungLeitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.AG Charlottenburg17.01.1985
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10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige AufteilungLeitsatz: Werden die Heizkosten insgesamt nach Wohnflächen umgelegt und findet während der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt, dann ist die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.AG Charlottenburg17.01.1985