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Urteil Modernisierung/Ankündigung
Schlagworte
Modernisierung/Ankündigung; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungsankündigung, Umfang; Ankündigung der Modernisierung; Heizungseinbau - als Modernisierung
Leitsatz
1. Nur die gleichzeitige Mitteilung aller gem. § 541 b Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Informationen löst die Duldungspflicht des Mieters aus.
2. Beim Heizungseinbau gehören dazu neben Angaben über Anzahl, Größe und Standort der Heizkörper sowie des Verlagerns der Leitungen auch eine Wärmebedarfsberechnung.
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