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13 U 53/98 - Rechtsverhältnis zwischen Berechtigten und Dritten, Wertausgleich, Nutzungsherausgabe, FeuerversicherungssummeLeitsatz: 1. Hinsichtlich der Frage, wem letztlich die Feuerversicherungssumme für ein im Laufe des Rückübertragungsverfahrens durch Brand zerstörtes oder beschädigtes Gebäude zusteht, weist das VermG eine Regelungslücke auf. 2. § 16 Abs. 2 VermG regelt lediglich den Eintritt des Berechtigten in das bestehende Versicherungsverhältnis mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides; andererseits ist die Feuerversicherungssumme keine Nutzung im Sinne von § 7 Abs. 7 VermG. 3. Die hiernach bestehende Lücke ist durch entsprechende Anwendung von § 281 BGB dahingehend zu schließen, daß der Verfügungsberechtigte mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides die Herausgabe des - durch Brand beschädigten - Grundstücks mit Gebäude - samt der für den Brand angefallenen Feuerversicherungssumme schuldet.OLG Brandenburg03.02.1999
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8 U 7624/98 - Ausbeutung der Unerfahrenheit; Sittenwidrigkeit; MietpreisüberhöhungLeitsatz: Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (hier: Überschreitung der ortsüblichen Miete um 100 %) ist nur dann nach § 138 Abs. 1 sittenwidrig, wenn die wirtschaftliche schwächere Lage des Vertragspartners ausgenutzt wird. (Leitsatz der Redaktion)KG01.02.1999
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16 Wx 208-98 - Baum; bauliche Veränderung; Standsicherheit; Wohnungseigentumsanlage; Eigentümergemeinschaft; Instandsetzung; BeseitigungsanspruchLeitsatz: Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße, in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.OLG Köln29.01.1999
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9 U 148/97 - Ausübung und Verwirkung des Kündigungsrechts wegen Mietmangels bei längerem ZuwartenLeitsatz: Das Kündigungsrecht des Mieters wegen eines erheblichen Mangels der Mietsache (§ 542 BGB) muß in angemessener Frist ausgeübt werden; bei jahrelangem Streit über einen Mangel, dessen Beseitigung der Vermieter zunächst zugesagt hatte, kann auch eine erst nach mehreren Jahren ausgesprochene Kündigung zulässig sein. (LS d. Red.)OLG Karlsruhe28.01.1999
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16 Wx 3/99 - faktische Wohnungseigentümergemeinschaft; Invollzugesetzung; Wohnungsgrundbücher; Haftung; WohnungseigentümerLeitsatz: 1. Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung von mindestens zwei Wohnungseigentümern endet eine bis dahin möglicherweise bestehende faktische Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle früheren Mitglieder der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft bereits Mitglieder der neuen tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind. 2. Die noch nicht zur in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden "werdenden" Wohnungseigentümer haften nicht für Verbindlichkeiten, die von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind.OLG Köln28.01.1999
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2 W 150/98 - Nichtbeschluß; Eigentümerbeschluß; bauliche Veränderung; Beeinträchtigung; Gemeinschaftseigentum; AnspruchsbefugnisLeitsatz: 1. Auch wenn nach dem Protokollinhalt und dem anschließenden Verhalten einzelner Beteiligter Zweifel bleiben, ob für alle die Ablehnung eines Antrags mangels Einstimmigkeit klar war, ist von einem sog. Nichtbeschluß dann auszugehen, wenn ein Jahr zuvor für den gleichen Antrag ebenfalls nur ein Mehrheitsbeschluß erreicht und dieser Beschluß nach Anfechtung rechtskräftig für ungültig erklärt worden war. 2. Optische oder architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigen die Rechte anderer Wohnungseigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus nachteilig nur dann, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen.OLG Schleswig27.01.1999
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2 W 90/98 - Gemeinschaftseigentum; Zustimmung; Veränderung; Friesenwall; optischer Gesamteindruck; architektonische VeränderungLeitsatz: Optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigen die Rechte anderer Wohnungseigentümer über das unvermeidliche Maß hinaus nachteilig nur dann, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen.OLG Schleswig27.01.1999
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24 W 1394/98 - Sondereigentum; Sondernutzungsrecht; Bauordnungsrecht; Kinderspielplatz; Bereicherungsanspruch; ÜberbaurechtLeitsatz: Wird einem Wohnungseigentümer - ohne daß es zu einer in die Zukunft wirkenden Vereinbarung kommt - das ihm eingeräumte Sondernutzungsrecht teilweise dadurch entzogen, daß die Bauordnung die Anlage eines gemeinschaftlichen Kinderspielplatzes erfordert, der auch nicht auf andere Grundstücksflächen verlegt werden kann, so steht ihm ab Widerruf der zunächst leihweisen Überlassung ein Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die anderen Wohnungseigentümer im Verhältnis von deren Miteigentumsanteilen zu (vgl. BayObLG, NZM 1998, 335).KG25.01.1999
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8 U 2822/97 - Schriftformwahrung durch Unterzeichnung nur der Anlage zum Vertrag; Vorteilsanrechnung bei VertragsstrafeLeitsatz: 1. Ist einem einheitlich ausgestalteten Mietvertragsformular zum Zwecke der Ergänzung oder Erläuterung einzelner Vertragsbestimmungen eine "Anlage" beigefügt und diese durch wechselseitige Bezugnahmen auf den inhaltlichen Zusammenhang mit den ergänzten Vertragsbestimmungen von vornherein als Bestandteil der einheitlichen Vertragserklärung eindeutig erkennbar, decken die auf der letzten Seite der sogenannten Anlage befindlichen Unterschriften der Parteien den gesamten Inhalt des Vertrages ab. Der Vertrag ist formwirksam im Sinne der §§ 566, 126 BGB, auch wenn der formularmäßige Teil des Vertrages am Ende selbst nicht unterzeichnet ist und die einzelnen Seiten des Vertrages einschließlich der "Anlage" nicht fest verbunden sind. 2. Wird ein Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts gehindert, und überläßt der Vermieter dann den Gebrauch einem Drit-ten, muß sich der Vermieter eine von dem Dritten wegen vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages an ihn zu zahlende Vertragsstrafe als Vorteil im Sinne von § 552 Satz 2 BGB auf die nach der Beendigung des Mietverhältnisses des Dritten fällig werdenden Mietzinsverpflichtungen des Mieters anrechnen lassen.KG25.01.1999
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16 Wx 218/98 - Verwalter; Fristlose Kündigung; Verwaltervertrag; Abrechnung; VerzögerungLeitsatz: Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages ist berechtigt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter nachhaltig gestört ist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Verwalter, ohne daß ihm förmlich eine Ausschlußfrist gesetzt war, die Abrechnung über einen längeren Zeitraum verzögert und die Gemeinschaft diesbezüglich über mehrere Eigentümerversammlungen hin vertröstet.OLG Köln22.01.1999