Urteil Rechtsverhältnis zwischen Berechtigten und Dritten, Wertausgleich, Nutzungsherausgabe, Feuerversicherungssumme
Schlagworte
Rechtsverhältnis zwischen Berechtigten und Dritten, Wertausgleich, Nutzungsherausgabe, Feuerversicherungssumme
Leitsätze
1. Hinsichtlich der Frage, wem letztlich die Feuerversicherungssumme für ein im Laufe des Rückübertragungsverfahrens durch Brand zerstörtes oder beschädigtes Gebäude zusteht, weist das VermG eine Regelungslücke auf.
2. § 16 Abs. 2 VermG regelt lediglich den Eintritt des Berechtigten in das bestehende Versicherungsverhältnis mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides; andererseits ist die Feuerversicherungssumme keine Nutzung im Sinne von § 7 Abs. 7 VermG.
3. Die hiernach bestehende Lücke ist durch entsprechende Anwendung von § 281 BGB dahingehend zu schließen, daß der Verfügungsberechtigte mit Bestandskraft des Restitutionsbescheides die Herausgabe des - durch Brand beschädigten - Grundstücks mit Gebäude - samt der für den Brand angefallenen Feuerversicherungssumme schuldet.
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