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XII ZR 162/97 - Sittenwidrigkeit der Mietzinshöhe; Überhöhung des Mietzinses; Mietzinsüberhöhung; Kettenvertrag; Mietvertrag, erweiterterLeitsatz: Eine sittenwidrige Überhöhung des Mietzinses für Gewerberaum kann unabhängig davon vorliegen, ob die Parteien den ursprünglichen Vertrag wegen Flächenvergrößerung erweitert haben und der Gesamtbetrag nicht sittenwidrig ist. Auf eine solche Fallgestaltung sind diejenigen Grundsätze anzuwenden, die für die sog. Kettenverträge (BGHZ 99, 333 = NJW 1987, 944) entwickelt worden sind.BGH19.05.1999
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X ZR 105/96 - Verzögerung, Unzumutbarkeit der Zeugenladung bei - durch verspätetes VorbringenLeitsatz: Das Berufungsgericht ist nicht in jedem Fall verpflichtet, eine drohende Ver zögerung des Rechtsstreits infolge verspäteten Vorbringens durch vorberei tende Zeugenladung auszugleichen. Die vorbereitende Ladung von acht Zeu gen zu einem umfangreichen Prozeßstoff darf als unzumutbar angesehen wer den.BGH18.05.1999
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II ZR 293/98 - Umwandlung einer LPG; identitätswahrende Umwandlung; Formwechsel einer LPG; Registereintragung der neuen Rechtsform; MitgliedschaftskontinuitätLeitsatz: a) Für die Klage eines LPG-Mitglieds auf Feststellung, daß die LPG nicht identitätswahrend in eine andere Rechtsform umgewandelt worden sei, gilt die Ausschlußfrist des § 275 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht entsprechend (Ergänzung zu BGHZ 137, 134, 138 f.). b) Ist ein "Umwandlungsbeschluß" einer LPG seinem Inhalt nach nicht auf eine identitätswahrende Umwandlung gerichtet, können deren Wirkungen durch die Registereintragung der neuen Rechtsform (§ 34 LwAnpG) auch dann nicht eintreten, wenn der Beschluß bestandskräftig ist. c) Die für den Formwechsel einer LPG erforderliche Kontinuität der Mitgliedschaft ist nicht gewahrt, wenn an dem Unternehmen neuer Rechtsform - einer GmbH & Co. KG - zunächst nur ein Treuhandkommanditist (neben der Komplementär-GmbH) beteiligt sein soll.BGH17.05.1999
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II ZR 243/98 - Abwicklung einer kooperativen Einrichtung der LPGLeitsatz: Auf die Abwicklung einer kooperativen Einrichtung, die durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelöst worden ist, sind die Vorschriften der §§ 69 Abs. 3 Satz 4, 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG i. V. m. §§ 82 ff. GenG anzuwenden.BGH17.05.1999
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V ZR 183/98 - Grunddienstbarkeit; Ablösung durch MitbenutzungsrechtLeitsatz: An die Stelle von Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten war in der DDR das Mitbenutzungsrecht nach §§ 321, 322 DDR-ZGB getreten. Zu der Auswirkung dieses Umstandes auf die "stillschweigende" Verpflichtung zur Bestellung von Dienstbarkeiten.BGH12.05.1999
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V ZB 24/98 - Gemeindebefugnis zur Veräußerung von VolkseigentumLeitsatz: Die Befugnis der Gemeinden, volkseigene Grundstücke zu veräußern, ist nicht aufgrund des 1. Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 entfallen.BGH12.05.1999
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V ZR 205/98 - Ausreiseverkauf; vorgetäuschter Kaufpreis; Formmangeleinwand nach GrundbucheintragungLeitsatz: Haben die Parteien im Hinblick auf die Reglementierung des Bodenverkehrs in der DDR zum Schein einen genehmigungsfähigen Preis in Mark/DDR beurkundet, in Wahrheit aber einen höheren Kaufpreis in Deutscher Mark vereinbart, so ist die Berufung des zwischenzeitlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Käufers auf § 305 Abs. 3 ZGB in der Regel treuwidrig.BGH07.05.1999
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III ZR 89/97 - Schadensersatz für alle VermögensnachteileLeitsatz: a) Der Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage nach § 22 Abs. 2 WHG wird durch den Schutzbereich der Norm bestimmt. b) Dieser Schutzbereich ist weit gesteckt. In ihn fallen grundsätzlich alle Vermögensnachteile, die einem berechtigten Benutzer des Grundwassers durch die Belastung mit Schadstoffen aus den Anlagen anderer entstehen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob jener das geförderte Grundwasser weiter nutzen oder es lediglich abpumpen will.BGH06.05.1999
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VII ZR 132/97 - Architektenvertrag, abgeschlossener -Leitsatz: Ein im Zusammenhang mit einer Bestechung abgeschlossener Architektenvertrag ist nicht ohne weiteres nichtig. Ein Geschäftsführer ist im Zweifel ohne vorherige Information seines Geschäftsherrn nicht befugt, für diesen einen Vertrag mit dem Verhandlungspartner abzuschließen, der den Geschäftsführer gerade bestochen hat.BGH06.05.1999
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IX ZR 250/98 - Beschwer, keine - bei Begründung mit neuem Lebenssachverhalt; Lebenssachverhalt, kei- ne Beschwer bei Begründung mit neuem -Leitsatz: Der Kl. kann das erstinstanzliche Urteil nicht mit der Berufung in der Weise anfechten, daß er den weiterverfolgten Klageanspruch in erster Linie auf ei nen neuen Lebenssachverhalt und hilfsweise auf den erstinstanzlichen Kla gegrund stützt (Anschluß an BGH, Urt. v. 14. Februar 1996 - VIII ZR 68/95, NJW-RR 1996, 765 unter Aufgabe von BGH, Beschl. v. 9. November 1995 IX ZB 65/95, NJW 1996, 320).BGH06.05.1999