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Urteil Abwicklung einer kooperativen Einrichtung der LPG
Schlagworte
Abwicklung einer kooperativen Einrichtung der LPG
Leitsatz
Auf die Abwicklung einer kooperativen Einrichtung, die durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelöst worden ist, sind die Vorschriften der §§ 69 Abs. 3 Satz 4, 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG i. V. m. §§ 82 ff. GenG anzuwenden.
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