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  1. III ZR 183/98 - Erschließungsanlage, Schadensersatz bei verzögerter Abrechnung einer -; Erschließungsträger, Verzug des -s mit Schlußrechnung
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch eines Bauunternehmers wegen verzögerter Abrechnung einer Erschließungsanlage.
    BGH
    17.06.1999
  2. V ZR 377/98 - Nachbarrechtliche Haftung für technische Defekte
    Leitsatz: a) Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defektes an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt. b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB steht jedenfalls dann einem Schadensersatzanspruch im Sinne des § 1 AHB gleich, wenn die Einwirkung zu einer Substanzschädigung geführt hat.
    BGH
    11.06.1999
  3. VII ZB 17/98 - Beschwer, - bei Stufenklage, Stufenklage, Beschwer und -; Auskunft, Beschwer bei Geheimhaltungsinteresse an -
    Leitsatz: Zur Frage des Wertes der Beschwer einer im Rahmen einer Stufenklage zur Auskunft verurteilten Partei, die sich unter anderem auf ein Geheimhaltungsinteresse an der zu erteilenden Auskunft beruft.
    BGH
    10.06.1999
  4. VII ZR 170/98 - Wirksame Vereinbarung der VOB/B; stillschweigende Abnahme durch Einzug in die Wohnung
    Leitsatz: Gegenüber einer weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartei kann die VOB/B nicht durch die Klausel in den Vertrag einbezogen werden, dem Vertragspartner werde vom Verwender der Text auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt. a) Der Einzug in das Bauwerk oder dessen Nutzung sind jedenfalls dann keine hinreichende Grundlage für eine konkludente Abnahme, wenn der Auftraggeber vor dem Einzug oder der Nutzung die Abnahme zu Recht aufgrund von Mängeln verweigert hat, die zum Zeitpunkt des Einzugs oder der Nutzung nicht beseitigt worden sind. b) Der Auftraggeber ist in einem derartigen Fall nicht gehalten, beim Einzug oder mit dem Beginn der Nutzung die Abnahmeverweigerung zu wiederholen.
    BGH
    10.06.1999
  5. II ZR 285/98 - Zusammenschluß von LPGs unter Auflösung ohne Abwicklung; Bargründung einer LPG
    Leitsatz: Der Zusammenschluß von LPG unter Auflösung ohne Abwicklung i. S. d. § 14 LwAnpG kann nicht dadurch erfolgen, daß eine LPG aufgelöst und ihr Vermögen als Gesamtheit auf eine zuvor im Wege der Bargründung errichtete GmbH übertragen wird.
    BGH
    07.06.1999
  6. VIII ZR 220/98 - Kaufmannseigenschaft; Handwerksbetrieb; gemischtes Unternehmen
    Leitsatz: Betreibt der Inhaber eines Handwerksbetriebes neben der handwerklichen Tätigkeit im selben Unternehmen noch einen Warenhandel ("gemischtes Unternehmen"), so ist die Frage seiner Kaufmannseigenschaft einheitlich nach dem Gesamtbild des Unternehmens zu beurteilen. Entscheidend ist, welcher Tätigkeitsbereich - Handwerk oder Warenhandel - das Gesamtbild prägt.
    BGH
    02.06.1999
  7. VII ZR 24/98 - Demnächst, Aufstellung des Mahnbescheids - bei unerheblicher Verzögerung; Ver- jährung, keine Zurückverweisung durch Berufungsgericht bei Klagabweisung wegen -; Zurückverweisung, keine - bei Klagabweisung wegen Verjährung
    Leitsatz: Ist ein Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids, der am letzten Tag des Ab laufs der Verjährungsfrist bei Gericht eingeht, unvollständig und wird er vom Antragsteller auf Zwischenverfügung des Rechtspflegers ergänzt, so ist die Zustellung des Mahnbescheids 14 Tage nach Zugang der Zwischenverfügung als "demnächst" i. S. v. § 693 Abs. 2 ZPO anzusehen. ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 2 Leitsatz 2 Wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Klage wegen Verjährung abge wiesen hat, das Berufungsgericht dagegen den eingeklagten Anspruch für un verjährt hält, so darf es die Sache nicht wegen des Grundes des Anspruchs in den ersten Rechtszug zurückverweisen (Bestätigung der st. Rspr. des BGH, z.B. Urteil vom 21. März 1968 - VII ZR 84/67, BGHZ 50, 25).
    BGH
    27.05.1999
  8. VII ZR 245/97 - Vermögensübertragung auf der Grundlage einer Spaltung eines ehemaligen volkseigenen Betriebs
    Leitsatz: 1. Eine gescheiterte Vermögensübertragung, die auf der Grundlage einer bis zum 12. April 1991 unwirksamen Spaltung eines ehemaligen volkseigenen Betriebs erfolgen sollte, kann nach § 12 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhand verwalteten Unternehmen SpTrUG - vom 5. April 1991 geheilt werden. Das setzt neben der Eintragung der Spaltgesellschaften den rechtsgeschäftlichen Übertragungswillen der an der Umwandlung und Spaltung Beteiligten voraus, daß das Vermögen zum Zwecke der Gründung der Spaltgesellschaften vor dem 12. April 1991 übergehen sollte. 2. Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Bezahlung des Preises für die in einem Wirtschaftsvertrag vereinbarten Investitionsleistungen (§§ 63 ff. des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft - VertragsG - vom 25. März 1982) setzt nach dem VertragsG unter anderem zwingend eine Abnahme in einem förmlichen Verfahren voraus. Eine konkludente Abnahme ist damit ausgeschlossen. 3. Das VertragsG sieht die Kündigung eines Wirtschaftsvertrags über Investitionsleistungsverträge nicht vor. 4. Für Umstände, die von außen an das durch einen Wirtschaftsvertrag nach dem Vertragsgesetz begründete Schuldverhältnis herantreten und sich nicht aus seiner inneren Entwicklung ergeben, gilt nicht als kollisionsrechtlich berufene fremde Schuldstatut, das Recht der ehemaligen DDR, sondern das BGB als neues Recht. Ein solcher Umstand ist auch die nachträgliche Vereinbarung über die Beendigung eines Vertrages, der dem Vertragsgesetz der ehemaligen DDR unterliegt.
    BGH
    27.05.1999
  9. VIII ZR 102/98 - Vertragsstrafeversprechen; Beschäftigungszusage; Investitionszusagen; Unternehmenskaufvertrag; Treuhandanstalt
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafeversprechen zur Absicherung von Beschäftigungs- und Investitionszusagen in Unternehmenskaufverträgen der ehemaligen Treuhandanstalt.
    BGH
    26.05.1999
  10. V ZR 319/98 - Bodenreform, vorrangige Berechtigung bei - durch Inbesitznahme
    Leitsatz: Der Erbe des Verstorbenen hat dessen Haus im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c EGBGB bei Ablauf des 15. März 1990 auch dann bewohnt, wenn er in das Haus zwar noch nicht umgezogen war, es jedoch in Besitz genommen und mit seiner Renovierung begonnen hatte, um nach deren Abschluß in das Haus umzuziehen.
    BGH
    21.05.1999