« zurück zur Suche
Urteil Grunddienstbarkeit
Schlagworte
Grunddienstbarkeit; Ablösung durch Mitbenutzungsrecht
Leitsatz
An die Stelle von Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten war in der DDR das Mitbenutzungsrecht nach §§ 321, 322 DDR-ZGB getreten. Zu der Auswirkung dieses Umstandes auf die "stillschweigende" Verpflichtung zur Bestellung von Dienstbarkeiten.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat