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Urteil Gemeindebefugnis zur Veräußerung von Volkseigentum
Schlagworte
Gemeindebefugnis zur Veräußerung von Volkseigentum
Leitsatz 2
Die Befugnis der Gemeinden, volkseigene Grundstücke zu veräußern, ist nicht aufgrund des 1. Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 entfallen.
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