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Urteil Feststellungsklage zur Kostentragung bei Klageerledigung
Schlagworte
Feststellungsklage zur Kostentragung bei Klageerledigung
Leitsatz
Ein Feststellungsinteresse für eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage bei "Erledigung" zwischen Einreichung und Zustellung der Klage ist auch nach der Zivilprozeßreform nicht entfallen.
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