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Urteil Kündigungsbeschränkungen wegen Wohnraumunterversorgung außer Kraft


Schlagworte

Kündigungsbeschränkungen wegen Wohnraumunterversorgung außer Kraft

Leitsatz

1. Seitdem die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per 1. September 2000 außer Kraft gesetzt worden ist, sind auch die Kündigungsbeschränkungen wegen Unterversorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen entfallen.

2. Der Mieter kann sich gegen die Räumungsklage widerklagend mit dem Ziel wenden, die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen (Härteeinwand). Obwohl das Gericht auch von Amts wegen über die Fortsetzung des Mietverhältnisses entscheiden kann (§ 308 a Abs. 1 ZPO), fehlt insofern nicht das Rechtsschutzbedürfnis. (Leitsätze der Redaktion)

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