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Suchergebnis Urteilssuche (451 - 460 von 727)

  1. 7 U 50/02 - Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten nur mit Wirkung für die Zukunft; formularmäßiges Änderungsrecht
    Leitsatz: 1. Der Vermieter - auch von Geschäftsraum - darf sich nicht auf eine Formularklausel berufen, wonach er berechtigt sein soll, den Umlegungsmaßstab für Betriebskosten zum Anfang eines Berechnungszeitraums neu zu bilden. 2. Jedenfalls sind Änderungen des Verteilungsschlüssels nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Frankfurt a. M.
    12.03.2003
  2. 24 U 74/02 - Unrichtige Heizkostenabrechnung und Schätzung durch das Gericht
    Leitsatz: 1. Die Anwendung eines unrichtigen Abrechnungsschlüssels auf einzelne Positionen hindert nicht die Fälligkeit der gesamten Betriebskostenabrechnung. 2. Mietvertragsparteien können die Abrechnung der Heizkosten "nach Heizkostenverteiler" vereinbaren. 3. Versagen die Geräte zur Erfassung der Wärmemengen, so ist der Verbrauch ohne einen Abschlag von 15 % zu schätzen.
    OLG Düsseldorf
    11.03.2003
  3. 21 U 1948/02 - VKSK; Verein; Formwechsel; Nutzungsverträge; Erholungszweck; Zwischenpachtvertrag; Vertragseintritt; Nutzungsberechtigte
    Leitsatz: 1. Die Eintragung der ehemaligen Organisationen auf Kreis- und Ortsebene des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) auf Kreis - und Ortsebene (§§ 1, 2 der Verordnung über das Kleingarten- und Siedlungswesen und die Kleintierzucht vom 3.12.1959 - GBl. DDR I 1960, S. 1) als rechtsfähige Vereine nach § 22 Abs. 1 des Vereinigungsgesetzes der DDR vom 21.2.1990 (GBl. DDR I, S. 75) hat zu einem identitätswahrenden Formwechsel geführt. Die von den ehemaligen Verbänden mit den Räten der Kreise und Gemeinden abgeschlossenen Verträge über die Nutzung von Bodenflächen zur Erholung bestanden mit den Vereinen fort. Die Beschlußfassungen auf Verbandsebene, insbesondere die auf dem Hauptverbandstag des VKSK vom 27. Oktober 1990, haben an dieser gesetzlichen Rechtsfolge nichts geändert. 2. Mit dem Inkrafttreten des SchuldRAnpG zum 1. Januar 1995 ist der Grundstückseigentümer nach § 8 Abs. 2 SchuldRAnpG in die zwischen den örtlichen Räten und den ehemaligen Kreis- oder Ortsverbänden des VKSK abgeschlossenen (Zwischenpacht-) Verträge eingetreten. 3. Die vom allgemeinen Miet- und Pachtrecht abweichende Bestimmung in § 30 Abs. 2 SchuldRAnpG dient ausschließlich dem Schutz der unmittelbar Nutzungsberechtigten. Der gesetzlich angeordnete Eintritt des Grundstückseigentümers in den Vertrag mit den unmittelbar Nutzungsberechtigten nach § 30 Abs. 2 SchuldRAnpG tritt daher nicht ein, wenn die unmittelbar Nutzungsberechtigten die Nutzung der Bauwerke und der ihnen überlassenen Grundstücke seit langem aufgegeben haben und es sich bei den Bauwerken um halbfertige Ruinen handelt. Der Grundstückseigentümer kann in solch einem Fall bei Beendigung des Zwischenpachtvertrages nach § 556 Abs. 1 BGB a. F. die Herausgabe und Räumung vom Zwischenpächter verlangen.
    OLG Dresden
    21.02.2003
  4. 8 U 392/01 - Anerkenntnis eines Straßensondernutzungsentgelts
    Leitsatz: Der Eigentümer kann sich nicht auf Unbilligkeit der Erhöhung des Sondernutzungsentgelts berufen, wenn er die Forderung schriftlich anerkannt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.02.2003
  5. 8 U 371/01 - Verlust der Schadensersatzansprüche des Vermieters bei vorbehaltloser Rücknahme; Abnahmeprotokoll; Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Ein schriftliches Wohnungsabnahmeprotokoll, in dem Mängelfreiheit der Wohnung oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat die Rechtsfolge, daß der Vermieter sich nicht später auf (weitere) Mängel berufen kann, die bei der Abnahme offenbar waren oder hätten wahrgenommen werden können. Das gilt auch bei Abnahme ohne Protokoll, bei der sich der Vermieter nicht Ansprüche wegen bestimmter (erkennbarer) Mängel vorbehält, und zwar selbst dann, wenn wegen dieser Mängel schon vorher korrespondiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    13.02.2003
  6. 10 U 216/01 - Ausnahmsweise Vertretungsbefugnis des Einzelgesellschafters der GbR; Änderungen im Gesellschafterbestand der mietenden GbR unerheblich
    Leitsatz: 1. Weigert sich einer von zwei Gesellschaftern, aus gesellschaftswidrigen Gründen an der gerichtlichen Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung durch die Gesellschaft gegen einen Dritten mitzuwirken, ist die Gesellschaft durch den verbleibenden Gesellschafter ordnungsgemäß gesetzlich vertreten. 2. Ist der Mietvertrag (hier: auf Vermieter- und auf Mieterseite) durch eine rechtsfähige BGB-Gesellschaft abgeschlossen, hat ein Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft auf den Bestand des Mietvertrags keinen Einfluß.
    OLG Düsseldorf
    13.02.2003
  7. 7 U 80/95 - Volkseigentum; Ersitzung; Fiskuserbschaft; Bestandsschutz; Miteigentumsanteil; Verfügungsberechtigter; Bereicherung; Nichtberechtigter
    Leitsatz: 1. Volkseigentum an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht kann nicht im Wege der Ersitzung begründet werden. 2. Fehlerhafte Fiskuserbschaften begründen in aller Regel keinen Bestandsschutz i. S. des Art. 237 § 1 EGBGB. 3. § 8 VZOG i. d. F. des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes verdrängt den tatsächlichen Eigentümer nicht aus seiner Rechtsstellung. Der nach § 8 VZOG Verfügungsberechtigte verfügt daher als Nichtberechtigter i. S. des § 816 Abs. 1 S. 1 BGB.
    OLG Dresden
    13.02.2003
  8. 24 U 87/02 - Keine Pflicht des Mieters zur Ersatzvornahme; Mangelbeseitigung
    Leitsatz: 1. Der Mieter verliert seinen Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels nicht schon, wenn er von seinem Recht zur Ersatzvornahme keinen Gebrauch macht. 2. Den Mieter kann allerdings ein Mitverschulden treffen, wenn die Mangelbeseitigung einfach und ihm deshalb zuzumuten ist (hier verneint).
    OLG Düsseldorf
    11.02.2003
  9. 22 U 300/02 - Unmöglichkeit bei widersprechenden einstweiligen Verfügungen
    Leitsatz: Hat ein Geschäftsraummieter gegen den Vermieter eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Vermietung von anderen Räumen an einen Konkurrenten erwirkt, ist die später erwirkte einstweilige Verfügung des Konkurrenten gegen den Vermieter auf Erfüllung des Vertrages auf eine unmögliche Leistung gerichtet, da der Konkurrent hier nur Schadensersatz verlangen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    10.02.2003
  10. 8 U 140/02 - Unwirksame Kündigung mit Bedingungseintritt nach Insolvenzantrag
    Leitsatz: 1. Die Kündigung des Vermieters wegen Mietrückstands ist auch dann wirksam, wenn sie unter der aufschiebenden Bedingung der Begleichung des Rückstands erklärt wird. 2. Hat der Mieter nach Zugang der Kündigungserklärung, aber vor Fristablauf der Bedingung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht, wird die Kündigung wegen der Sperre des § 112 InsO nicht wirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    10.02.2003