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Urteil Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Geschäftsaufgabe
Schlagworte
Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Geschäftsaufgabe
Leitsatz
Ist im Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Mieter die Abwendung eines Insolvenzverfahrens durch Geschäftsaufgabe sein soll, kommt eine Kündigung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Betracht; bloße Anlaufschwierigkeiten bei einem neueröffneten Geschäft reichen nicht.
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