« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 405)

  1. 61 S 97/92 - Untervermietung; Gebrauchsüberlassung; Aufnahmeklausel; Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung
    Leitsatz: 1. Unzulässige Untervermietung, wenn die Wohnung vollständig einem Dritten zum Gebrauch überlassen wird. 2. Die Erlaubnis, einen Untermieter "aufzunehmen", setzt vom Wortsinn her voraus, daß der Aufnehmende weiterhin in seiner Wohnung bleibt; eine solche Erlaubnis deckt nicht die vollständige Gebrauchsüberlassung an Dritte.
    LG Berlin
    10.09.1992
  2. 61 S 116/92 - Mischmietverhältnis; Gewerbezweck; Wohnzweck
    Leitsatz: Entgegen einer im schriftlichen Mietvertrag als vereinbart ausgewiesenen Vermietung zu bestimmten gewerblichen Zwecken liegt ein frei kündbares Gewerbemietverhältnis dann nicht vor, wenn aus den Umständen des Falles folgt, daß der im Mietvertrag schriftlich aufgenommene Mietzweck die von den Vertragsparteien in Wahrheit gewollte Vermietung zu Wohnzwecken nur verdecken sollte.
    LG Berlin
    10.09.1992
  3. 12. O. 309/92 - Datschengrundstück; Erholungsgrundstück; Nutzungsvertrag; Neuabschluss; Verwalter
    Leitsatz: Haben die Nutzer eines Grundstücks mit dem Verwalter nach vertraglicher Beendigung des Nutzungsverhältnisses 1991 ein neues Nutzungsrecht vereinbart, so richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den allgemeinen Vorschriften. Art. 232 § 4 EG BGB ist nicht anwendbar.
    LG Berlin
    07.09.1992
  4. 67 S 148/92 - Übernahmeerklärung des Sozialamtes; Räumungsverlangen; Befriedigungsverpflichtung der öffentlichen Stelle; Heilungswirkung
    Leitsatz: Wirksamkeit der Übernahmeerklärung des Sozialamtes unter der Be-dingung, daß der Vermieter sein Räumungsverlangen zurücknimmt.
    LG Berlin
    03.09.1992
  5. 64 S 191/92 - Instandsetzungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch; Gewährleistungsausschluss; Rügeverzicht; vorbehaltlose Annahme; Verschleißmängel
    Leitsatz: 1. Auch der Instandsetzungsanspruch gem. § 536 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die mangelhafte Sache ohne Vorbehalt annimmt und den Mangel nicht rügt. 2. Soweit es sich um Verschleißmängel handelt, die erst nach längerer Zeit auftreten, ist davon auszugehen, daß der Mieter den Mangel kennt. Rügt er den offenbar seit längerer Zeit während des Mietverhältnisses bestehenden Mangel nicht, so ist er mit Instandsetzungsansprüchen ausgeschlossen.
    LG Berlin
    28.08.1992
  6. 64 S 112/92 - Kündigung; Beitrittsgebiet; Zweifamilienhaus; Instandsetzungsbedarf
    Leitsatz: 1. Die erleichterte Kündigungsmöglichkeit gem. Artikel 232 § 2 Abs. 4 EGBGB in den östlichen Bundesländern setzt voraus, daß es sich um ein Zweifamilienhaus handelt. Darunter ist ein Wohngebäude zu verstehen, das nach seiner baulichen Gestaltung außer den Räumen für das Hauspersonal nur zwei Wohnungen enthält, d. h. zwei Wohneinheiten mit Küche oder Kochnische und mit den für eine Küche erforderlichen Versorgungsleitungen sowie eigener Wasserversorgung, Ausguß und Abort. 2. Weitere Voraussetzung ist, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen seines Wohn- oder Instandsetzungsbedarfs oder sonstiger Interessen nicht zugemutet werden kann. Dazu reicht die Sanierungsbedürftigkeit der Kellerdecke dann nicht aus, wenn davon nur die über der Kellerdecke befindliche Küche betroffen ist und deswegen die Küche während der Sanierungsarbeiten für einen bestimmten Zeitraum nicht benutzbar ist.
    LG Berlin
    21.08.1992
  7. 64 S 32/92 - Feststellungsklage; Nutzungsvertrag; Vertreter; Schriftform; Nichtigkeit; Erholungszwecke
    Leitsatz: 1. Mit der Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann auch diejenige der Rechtsnatur eines Vertrages (hier: Nutzungsvertrag i. S. d. §§ 312 ff. ZGB) begehrt werden. 2. Schließt ein Dritter einen Vertrag als "Verwalter des Eigentümers", so handelt er erkennbar als dessen Vertreter. 3. § 66 ZGB stellte keine weitergehenden Formerfordernisse auf als § 126 BGB. Deshalb reichte die Unterschrift mit dem Familiennamen, wenn daraus die Person des Unterzeichners hinreichend erkennbar war. 4. Die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Nutzungsvertrag zu Erholungszwecken i. S. d. §§ 312 ff. ZGB hängt nicht von der Verwendung des dazu üblicherweise benutzten oder vorgeschriebenen Vertragsformulars ab. Entscheidend ist vielmehr, ob er die typischen Merkmale eines derartigen Nutzungsvertrages aufweist. 5. Ist an einem derartigen Vertrag ohne die erforderliche staatliche Genehmigung dem Nutzer ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden, so führt die Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung nicht zur Gesamtnichtigkeit des Nutzungsvertrages. 6. Nutzungsverträge zu Erholungszwecken unterliegen weiterhin den Bestimmungen der §§ 312 ff. ZGB.
    LG Berlin
    18.08.1992
  8. 62 S 122/92 - Beschwerdewert; Kleingartenkündigung
    Leitsatz: Streitwert bei Kleingartenpacht 25facher Jahresbetrag.
    LG Berlin
    10.08.1992
  9. 62 S 136/92 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; wohnwerterhöhendes Merkmal; Stellplatz
    Leitsatz: Die höhere ortsübliche Miete bei Vorhandensein eines Stellplatzes wird mit dem halben Betrag bewertet, den der Berliner Mietspiegel für das Vorhandensein einer Garage vorsieht.
    LG Berlin
    05.08.1992
  10. 66 S 70/92 - Kündigung; Vollmachtsurkunde; Zurückweisung einer Kündigungserklärung; Zahlungsverzug; unpünktliche Mietzahlung; Nebenkostenverzug; Vertragsverletzung; Mietermehrheit; Unwirksamkeitseinwand; Treuwidrigkeit
    Leitsatz: 1. Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung mangels Vollmacht gemäß § 174 BGB ist nicht mehr "unverzüglich", wenn zwischen dem Zugang der Kündigung und demjenigen der Zurückweisung 15 Tage liegen. 2. Die fortdauernde unpünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung im Sinne des § 554 a BGB; dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter den Mietzins, die vertraglich vereinbarten Nebenkosten oder sonstige in dem Mietverhältnis begründete Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt. 3. Treuwidrigkeit rein formalen Unwirksamkeitseinwandes gegenüber einer Kündigung bei Mietermehrheit.
    LG Berlin
    03.08.1992