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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 405)

  1. 67 S 254/92 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Mietspiegel; Leerfeld
    Leitsatz: Wenn der Mietspiegel für die betroffene Wohnung ein Leerfeld aus-weist, kann ein Mieterhöhungsverlangen nach dem Berliner Mietspiegel jedenfalls nicht auf das Mietspiegelfeld mit der nächstschlechteren Lage gestützt werden.
    LG Berlin
    26.11.1992
  2. 64 S 350/91 - Mietvertragsabschluss; Hausverwalter; konkludenter Mietvertrag; Kündigungszurückweisung; Vollmacht; Untermieterlaubnis
    Leitsatz: 1. Schließt der Verwalter des Grundstücks den Mietvertrag im eigenen Namen ab, wird er - und nicht der Eigentümer - Mietvertragspartei. Daher treten bei Veräußerung des Grundstücks in diesem Fall die Rechtsfolgen des § 571 BGB nicht ein. 2. Zwischen dem Grundstückserwerber und den Mietern kann jedoch ein konkludenter Mietvertrag dadurch zustande kommen, daß der Er-werber die Wohnung weiterhin den Mietern überläßt und diese den Mietzins an den ihnen als Erwerber bekannten neuen Eigentümer zahlen. 3. Die Kündigung eines Mietverhältnisses kann gem. § 174 BGB zu-rückgewiesen werden, wenn der Vertreter der Kündigungserklärung die ihn dazu berechtigende Vollmachtsurkunde nicht beigefügt hat. Bei unverzüglicher Rüge des Fehlens der Vollmacht durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam. 4. Die vollständige Überlassung einer Wohnung an einen Dritten ist auch durch eine "generelle Untermieterlaubnis" nicht gedeckt.
    LG Berlin
    24.11.1992
  3. 65 S 138/92 - Modernisierung; Badeinbau; Sammelheizung; Härte; allgemein üblicher Zustand
    Leitsatz: 1. Der Rechtsentscheid des BGH zum allgemein üblichen Zustand i. S. d. § 541b BGB (GE 1992, 375) ist für Berlin dahin zu verstehen, daß der Ausstattungsgrad im früheren Westteil maßgebend ist. 2. In den bis zum Jahre 1918 errichteten Wohnungen im Westteil Ber-lins ist zwar ein Badezimmer, nicht aber der Anschluß an eine Sammelheizung allgemein üblich.
    LG Berlin
    17.11.1992
  4. 66 S 94/92 - Geschäftsraummietverhältnis; Atelierhaus; gemeinnütziger Verein; Überlassung an Vereinsmitglieder; Kündigungsschutz
    Leitsatz: 1. Überläßt der Eigentümer als Hauptvermieter einem gemeinnützigen Verein Räumlichkeiten mit der Zweckbestimmung, daß diese von den Mitgliedern des Vereins als Wohnraum genutzt werden, so liegt zwischen dem Eigentümer und dem Verein kein Wohnraummietverhältnis, sondern ein Geschäftsraummietverhältnis vor. 2. Der Umstand, daß sich die Mitglieder des Vereins im Falle einer ge-gen sie gerichteten Räumungsklage des Eigentümers und Hauptvermieters diesem gegenüber eventuell auf Wohnraumkündigungsschutzvorschriften berufen könnten, ist für die Entscheidung über die gegen den Hauptmieter gerichtete Räumungsklage ohne Bedeutung.
    LG Berlin
    16.11.1992
  5. 62 S 292/92 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Stichtag; Erhebungsstichtag
    Leitsatz: Wird während des Mieterhöhungsverfahrens nach § 2 MHG ein neuer Mietspiegel veröffentlicht, ist dieser für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen, wenn sein Erhebungsstichtag vor dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens liegt.
    LG Berlin
    16.11.1992
  6. 64 S 277/92 - Aufwendungsersatz; Beitrittsgebiet; Aufbauhypothek
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters einer in dem Beitrittsgebiet gelegenen Wohnung auf Ersatz der von ihm auf die Wohnung gemachten Aufwendungen richtet sich dann nach den §§ 111 bis 113 ZGB, wenn die Baumaßnahmen vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen waren. 2. Der Anspruch richtet sich solange gegen den mit dem Eigentümer identischen Vermieter, solange der Erwerber des Grundstücks noch nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen worden ist. 3. Ist ein erheblicher Teil der Baumaßnahmen jedoch unstreitig bereits früher durch die Hausverwaltung veranlaßt und dementsprechend eine Aufbauhypothek eingetragen worden, so muß der Mieter im einzelnen darlegen, welche Baumaßnahmen mit welchem zeitlichen Aufwand und mit welchem Materialaufwand zusätzlich von ihm ausgeführt worden sind bzw. welche Kosten er für die Baumaßnahmen aufgewendet hat, die ihm nicht von der Hausverwaltung aus dem aufgenommenen Kredit erstattet worden sind.
    LG Berlin
    10.11.1992
  7. 64 S 221/92 - Mieterhöhungserklärung; Kostenmiete; steuerbegünstigter Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Auch nach Auslaufen der Förderung kann eine Mieterhöhung für steuerbegünstigten Wohnungsbau gem. § 10 WoBindG geltend gemacht werden, wenn die Mietvertragsparteien die Miete als Kostenmiete vereinbart haben. 2. Auch bei Vereinbarung der Kostenmiete gilt für Mieterhöhungserklärungen die Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG. In der Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG ist im einzelnen zu erläutern, was sich an der Miete aus welchen Gründen geändert hat; ferner sind die Positionen der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzuführen.
    LG Berlin
    10.11.1992
  8. 53 S 111/92 - Maklervertrag; Vertragsmuster
    Leitsatz: § 5 Wohnungsvermittlungsverordnung Berlin ist nicht mehr in Kraft.
    LG Berlin
    10.11.1992
  9. 66 S 84/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Mittelwert der Mietspiegelspanne; Überschreitung des Mittelwertes; Mietwertgutachten; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Ausgangspunkt für die Feststellung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses sind bei Vorliegen eines ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegels die Spanne des einschlägigen Mietspiegelfeldes und der dort ausgewiesene Mittelwert. 2. Für die Feststellung eines über dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels 1992 liegenden ortsüblichen Vergleichsmietzinses bedarf es hinreichend konkreter Anhaltspunkte dafür, daß es sich um keine durchschnittliche Wohnung handelt, diese vielmehr Vorzüge in der Ausstattung oder hinsichtlich der Lage aufweist, die sie über den Durchschnitt der in das entsprechende Mietspiegelfeld fallenden Wohnungen hinaushebt. 3. Zur Verwertbarkeit eines von einer Partei eingeholten Mietwertgutachtens, das sich mit den Daten eines ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegels nicht auseinandersetzt und keine Angaben dazu enthält, auf welchem Wege der Sachverständige die von ihm verwendeten Daten ermittelt hat.
    LG Berlin
    09.11.1992
  10. 84 T 69/92 - Enteignung; Alteigentümererbe; Volkseigentum; Grundbuchberichtigung
    Leitsatz: Ist ein Ost-Berliner Grundstück durch eine Entschließung des Rates des Stadtbezirkes enteignet und in Volkseigentum überführt worden, so kann der Erbe des Alteigentümers selbst dann keine Berichtigung des Grundbuchs zu seinen Gunsten verlangen, wenn das Volkseigentum zur Zeit des Erbfalls nicht im Grundbuch verzeichnet war.
    LG Berlin
    06.11.1992