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Suchergebnis Urteilssuche (191 - 200 von 405)

  1. 82 T 183/92 - Schönheitsreparaturen; Kostenvoranschlagskosten; Kostenfestsetzungsverfahren
    Leitsatz: Keine Geltendmachung der Kosten für den Kostenvoranschlag hinsichtlich nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen im Kostenfestsetzungsverfahren.
    LG Berlin
    13.05.1992
  2. 67 S 258/91 - Kündigung; Zahlungsverzug; Mietzahlung; stillschweigende Tilgungsbestimmung; Anrechnung von Teilleistungen
    Leitsatz: 1. Eine ohne ausdrückliche Tilgungsbestimmung des Mieters erbrachte Zahlung ist im Zweifel durch stillschweigende Tilgungsbestimmung als für die im laufenden Monat bestehende Mietzinsschuld bestimmt anzusehen. 2. Für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kommt es auf den Umfang und nicht auf die Dauer des Verzuges an. 3. Bei der Anrechnung nach § 366 BGB ist die laufende Mietzinsschuld gegenüber weiter rückständiger Mietschulden regelmäßig vorrangig, da sie regelmäßig die lästigere Schuld ist.
    LG Berlin
    11.05.1992
  3. 67 S 327/92 - Mietvertrag; Missbrauch der Vertretungsmacht; Rückdatierung; Kommunalen Wohnungsverwaltung
    Leitsatz: Eine den Mieter einseitig begünstigende Vereinbarung mit der Kommunalen Wohnungsverwaltung, die kurz vor der Währungsunion getroffen wurde, kann wegen Mißbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam sein (hier: Rückdatierung).
    LG Berlin
    10.05.1992
  4. 64 S 408/91 - Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel; Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage; Räumungsanspruch; Kündigung; unpünktliche Mietzahlungen
    Leitsatz: 1. Die Vorauszahlungsklausel in einem Mietvertrag ist auch dann wirksam, wenn die Aufrechnung des Mieters mit Gegenansprüchen von seiner vorherigen schriftlichen Anzeige abhängig geworden ist. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Un-wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses besteht auch noch längere Zeit nach Ausspruch der Kündigung, wenn sich der Vermieter in einem späteren Schreiben erneut auf die frühere Kündigung berufen hat. 3. Der Vermieter kann sich auf die frühere Kündigung zumindest dann auch noch nach längerer Zeit berufen, wenn er zwar den Räumungsanspruch zunächst nicht geltend gemacht hat, aber bereits in einem Vorprozeß des Mieters gegen den Vermieter sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses berufen hatte. 4. Fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 554 a BGB, wenn der Kündigung eine Abmahnung unter Androhung der fristlosen Kündigung vorausgegangen ist.
    LG Berlin
    08.05.1992
  5. 13. O. 398.90 - kommunale Wohnungsverwaltung; VEB-KWV; Verwaltervertrag; Verwalterhaftung; Schlechtverwaltung; Aufbaudarlehen
    Leitsatz: 1. Bei den kommunalen Wohnungsverwaltungen handelte es sich nicht um staatliche Organe, sondern um eigenständige organisatorische Einheiten in Form volkseigener Betriebe. 2. Die mit den ehemaligen kommunalen Wohnungsverwaltungen abgeschlossenen Verwalterverträge begründeten ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis. 3. Anspruch des Eigentümers auf Tilgung noch offenstehender Beträge aus Kreditverträgen (Aufbaudarlehen) gegenüber dem Verwalter, wenn diesem nach dem Vertrag nicht das Recht zustand, Kredite aufzunehmen oder das Grundstück zu belasten und keine Anordnung zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten des zuständigen staatlichen Organs ergangen ist. 4. Anspruch des Eigentümers eines verwalteten Grundstücks auf Schadensersatz bei Schlechtverwaltung auch hinsichtlich eingetretener Wertminderungen.
    LG Berlin
    07.05.1992
  6. 62 S 87/92 - Kündigung; Nutzungsverhältnis; Erholungsgrundstück
    Leitsatz: Kündigung eines Nutzungsverhältnisses über ein Erholungsgrundstück nur unter den Bedingungen des § 314 Abs. 3 ZGB.
    LG Berlin
    07.05.1992
  7. 67 S 454/91 - Wohnraumzuweisung; Mietvertrag; Besitzrecht; Räumungsklage; Beschwerdewert
    Leitsatz: Durch die frühere Wohnraumzuweisung in den neuen Bundesländern wurde ein Recht zum Besitz begründet, das dem Eigentümer auch dann entgegengehalten werden kann, wenn ein Mietvertrag nicht oder nicht wirksam geschlossen wurde. Solange kein für den Eigentümer wirksamer Mietvertrag geschlossen wird, besteht ein mietvertragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis nach § 100 Abs. 2 Satz 2 ZGB. Nach Wegfall der für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe ist im Streitfall auf Antrag einer Partei des gesetzlichen Schuldverhältnisses durch das Gericht der Inhalt des dann nach § 100 Abs. 2 Satz 1 ZGB an dessen Stelle tretenden Mietverhältnisses durch Gestaltungsurteil festzusetzen. Bei einer Wohnraumräumungsklage bemißt sich die Beschwer regelmäßig nach dem dreifachen Betrag einer Jahresmiete. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf das Eigentum gestützt wird und der Besitzer das Bestehen eines Mietverhältnisses einwendet.
    LG Berlin
    30.04.1992
  8. 62 S 64/92 - Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990; Balkon; Diskothekenlärm; behebbarer Mangel
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990 gibt die ortsübliche Miete zuverlässig wieder. 2. Das Nichtvorhandensein eines Balkons ist bei Neubauwohnungen nicht gesondert negativ zu berücksichtigen. 3. Diskothekenlärm als behebbarer Mangel.
    LG Berlin
    27.04.1992
  9. 67 T 22/92 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Zahlungsverzug; Heilungswirkung; Schonfrist; Sozialamt; Leistungshandlung; Erfüllungserfolg; Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung
    Leitsatz: 1. Eine wegen Zahlungsverzuges möglich gewesene fristlose Kündigung wird gemäß § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht schon mit Vornahme der Erfüllungshandlung sondern erst bei Eintritt des Erfüllungserfolges ausgeschlossen. 2. Ebenso wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch Ausgleich des rückständigen Mietzinses innerhalb der Schonfrist nicht schon mit Vornahme der Leistungshandlung sondern erst mit Eintritt des Erfüllungserfolges unwirksam. 3. Wenn ein die Hauptsache erledigendes Ereignis vor Klagezustellung eingetreten ist, ist auch bei vom Bekl. veranlaßter Klageeinreichung für die nach § 91 a ZPO zu treffende Kostenentscheidung zu berücksichtigen, inwieweit es nach Eintritt des erledigenden Ereignisses noch möglich und geboten war, den Fortgang des Verfahrens zumindest vorläufig zu verhindern.
    LG Berlin
    23.04.1992
  10. 65 S 166/91 - Kündigung; Verwertungskündigung; vermietete Eigentumswohnung; Verlustobjekt; erheblicher Nachteil
    Leitsatz: 1. Ein berechtigtes Interesse des Wohnraumvermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses wegen fehlender angemessener wirtschaftlicher Verwertung ist nicht gegeben, wenn das Mietobjekt zu ei nem überhöhten Preis erworben worden ist. 2. Zur Frage, wann der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.
    LG Berlin
    10.04.1992