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Suchergebnis Urteilssuche (881 - 890 von 949)
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2Z BR 49/98 - Versicherungsprämien; Versicherungsleistungen; JahresabrechnungLeitsatz: Versicherungsprämien sind in Höhe der im Wirtschaftsjahr tatsächlich geleisteten Zahlungen in die Jahresabrechnung aufzunehmen; eine periodengerechte Abgrenzung kommt nicht in Betracht.BayObLG10.07.1998
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2Z BR 89/98 - Beseitigung; Loggia; Verglasung; RechtsmißbrauchLeitsatz: 1. Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Loggiaverglasung) den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet. 2. Zur Prüfung des Rechtsmißbrauchs, wenn von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachten Loggiaverglasung verlangt wird.BayObLG10.07.1998
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2Z BR 70/98 - ordnungsgemäße Instandsetzung; ordnungsgemäße Instandhaltung; bauliche Veränderung; Nachteil; Gemeinschaftsordnung; Auslegung; Rechtsbeschwerdegericht; Beweiswürdigung; TatrichterLeitsatz: 1. Jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung eines anderen Wohnungseigentümers macht dessen Zustimmung zu einer über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehenden baulichen Veränderung erforderlich. Ausreichend ist auch eine optisch nachteilige Veränderung. 2. Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Gemeinschaftsordnung kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst auslegen. Abzustellen ist auf Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt. 3. Die tatsächliche Würdigung, insbesondere die Beweiswürdigung, ist ausschließlich Sache des Tatrichters. Sie ist für das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bindend.BayObLG09.07.1998
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OVG 4 B 131/97 - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, AntragsgegnerLeitsatz: Richtiger Gegner für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs ist diejenige Behörde, deren Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlich bestehenden oder behördlich angeordneten Vollziehbarkeit Gegenstand des Verfahrens ist.OVG für das Land Brandenburg06.07.1998
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3Z BR 6/98 - Geschäftswert; Verteilungsschlüssel; ÄnderungLeitsatz: Zum Geschäftswert eines Antrags auf Abänderung des Verteilungsschlüssels für die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.BayObLG02.07.1998
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RE-Miet 2/98 - Gebrauchsbeeinträchtigung durch TaubenplageLeitsatz: Zur Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage, ob der Wohnungsvermieter Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage zu beseitigen hat, wenn der konkrete Taubenbefall am Mietobjekt seine Ursache in der Beschaffenheit der Fassade hat. (negativer Rechtsentscheid)BayObLG26.06.1998
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2Z BR 10/98 - Kinderspielplatz; Mehrheitsbeschluß; Baurecht; Kinderschaukel; Versetzung; Bauordnung; SpielplatzLeitsatz: Die Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes auf einer gemeinschaftlichen Grundstücksfläche ist einem Mehrheitsbeschluß zugänglich. Das gleiche gilt für die Versetzung einer Kinderschaukel, wenn die erforderlichen Sicherheitsabstände am ursprünglichen Aufstellungsort nicht eingehalten werden können.BayObLG25.06.1998
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2 B 2174/98 - Einheitswertfeststellung, Grundsteuer in den neuen BundesländernLeitsatz: Zur Weitergeltung der Ersatzbemessungsgrundlage bei der Einheitswertfeststellung in den neuen Bundesländern.FG Berlin25.06.1998
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2Z BR 53/98 - Nießbrauch an Wohnungseigentum; Stimm- und Anfechtungsrecht des NießbrauchersLeitsatz: Dem Nießbraucher an einem Wohnungseigentum steht im Verfahren über die Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen kein eigenes Antragsrecht zu; dies gilt auch bei der Anfechtung von Beschlüssen, die die Nutzung von Sondereigentum oder gemeinschaftlichem Eigentum oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen.BayObLG25.06.1998
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2Z BR 67/98 - Eigentümerbeschluß; unzutreffende ProtokollierungLeitsatz: 1. Weist die Versammlungsniederschrift formal einen Eigentümerbeschluß aus, dann ist anhand objektiver Maßstäbe unter Einbeziehung lediglich der Versammlungsniederschrift durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Eigentümerbeschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, sofern insoweit Zweifel bestehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Eigentümerbeschluß formal bestandskräftig geworden ist. 2. Haben mehr für als gegen einen Antrag gestimmt, kommt dem Vermerk des Versammlungsleiters in der Niederschrift, mangels erforderlicher Einstimmigkeit sei kein Beschluß zustande gekommen, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu.BayObLG10.06.1998