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2Z BR 170/97 - Einladung; Eigentümerversammlung; Sondernutzungsflächen; Gemeinschaftseigentum; Pflanztröge; Instandhaltung; KostentragungLeitsatz: Auf einer gemeinschaftlichen Dachterrasse zur Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte aufgestellte Pflanztröge sind gemeinschaftliches Eigentum. Die sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer haben dafür zu sorgen, daß die Dachentwässerung nicht durch die Blätter oder Nadeln der Pflanzen verunreinigt oder verstopft wird.BayObLG04.06.1998
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2Z BR 19/98 - Veräußerungszustimmung; Störung des Hausfriedens; Keine weitere ZurückverweisungLeitsatz: 1. Hat das Rechtsbeschwerdegericht eine Wohnungseigentumssache an das Landgericht zurückverwiesen, darf dieses sie nicht seinerseits an das Amtsgericht zurückverweisen. 2. Die im ersten Rechtszug unterbliebene Beteiligung der Wohnungseigentümer kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt und der Verfahrensmangel dadurch geheilt werden. Einer förmlichen Genehmigung der bisherigen Verfahrensführung durch sämtliche Wohnungseigentümer bedarf es in diesem Rechtszug nicht. 3. Die Verwalterzustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann aus wichtigem Grund versagt werden, wenn der Erwerber das Wohnungseigentum dem wegen nachhaltiger Störungen des Gemeinschaftsfriedens zur Veräußerung verurteilten früheren Wohnungseigentümers zur weiteren Benutzung überlassen will.BayObLG04.06.1998
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2Z BR 175/98 - Zulässigkeit; Zwischenfeststellungsantrag; Dachgeschoßausbau; Duldungspflicht; Wohnnutzung; Unterlassungsanspruch; HobbyraumLeitsatz: 1. Neben dem Antrag auf Unterlassung der Wohnraumnutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums ist der Antrag, festzustellen, daß dieses Raumeigentum nur als Hobbyraum genutzt werden darf, als Zwischenfeststellungsantrag zulässig. 2. Hat ein Wohnungseigentümer beim Erwerb seiner Wohnung dem Ausbau eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Dachgeschosses zu Wohnzwecken zugestimmt, muß er auch die Nutzung zu Wohnzwecken dulden.BayObLG29.05.1998
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2Z BR 57/98 - bauliche Veränderung; Planabweichung; BauwerkserrichtungLeitsatz: Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger, wenn auch auf Verlangen des künftigen Wohnungseigentümers, abweichend von den Plänen erstellt wird.BayObLG29.05.1998
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2Z BR 21/98 - Gebrauchsregelung; HundeauslaufLeitsatz: Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich Einschränkungen in der Hundehaltung (kein freier Auslauf in den Außenanlagen) beschließen.BayObLG25.05.1998
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2Z BR 22/98 - Eigentümerbeschluß; bestandskräftig; Gemeinschaftsordnung; Wohngeldvorschüsse; Wirtschaftsplan; Rechtsmittelgericht; KostenentscheidungLeitsatz: 1. Ein bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschluß ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn er gegen eine Regelung der vereinbarten Gemeinschaftsordnung verstößt. 2. Bei der Bestimmung der Höhe der Wohngeldvorschüsse im Wirtschaftsplan haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. 3. Offenbare Unrichtigkeiten in der Entscheidung eines Gerichts können auch vom Rechtsmittelgericht berichtigt werden, bei dem das Verfahren anhängig ist. 4. Die Kostenentscheidung kann jedenfalls dann, wenn sie Nebenentscheidung ist, auch zum Nachteil des alleinigen Rechtsmittelführers abgeändert werden.BayObLG25.05.1998
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2Z BR 87/98 - Sondereigentum; Instandhaltung; Instandsetzung; Dachgarten; Dachterrasse; Sondernutzungsrecht; GemeinschaftseigentumLeitsatz: Wird einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem von ihm errichteten Dachgarten eingeräumt und als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch die Vereinbarung eingetragen, daß ihm die Instandhaltung und Instandsetzung des Dachgartens obliegt, so erstreckt sich diese Verpflichtung insbesondere auf die im Zusammenhang mit der Errichtung des Dachgartens angebrachte Blechwanne mit Entwässerungssystem.BayObLG25.05.1998
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2Z BR 38/98 - Bauliche Veränderung; nachträgliche ZustimmungLeitsatz: Haben die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung mit Mehrheit die nachträgliche Genehmigung einer baulichen Veränderung (hier: Flügeltor an einer Doppelstockgarage) abgelehnt und ihre Beseitigung beschlossen, sind im Beschlußanfechtungsverfahren Erklärungen ohne Bedeutung, mit denen einzelne Wohnungseigentümer die bauliche Veränderung später billigen.BayObLG22.05.1998
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2Z BR 77/98 - unzulässige Rechtsausübung; Rechtstreue; Rechtsmißbrauch; Verfahrenstrennung; Endentscheidung; Teilentscheidung; Antrag; GegenantragLeitsatz: 1. Die Verfahren über einen Antrag und einen Gegenantrag dürfen nicht getrennt werden, wenn der Antrag oder der Gegenantrag zur Endentscheidung reif ist; in diesem Fall hat eine Teilentscheidung zu ergehen. 2. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, daß nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat.BayObLG22.05.1998
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2Z BR 79/98 - Wohngeldforderung; Notgeschäftsführung; Konkurs; Aufrechnung; WohngeldanspruchLeitsatz: 1. Gegen Wohngeldansprüche kann nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden. 2. Mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung kann auch gegen Wohngeldforderungen aufgerechnet werden, die ein Wohnungseigentum betreffen, das der Anspruchsberechtigte erst nach Entstehung des Anspruchs aus Notgeschäftsführung erworben hat. 3. Wohngeldansprüche, die ein nach Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner erworbenes und damit konkursmassefreies Wohnungseigentum betreffen, können gegen den Gemeinschuldner geltend gemacht werden. 4. Mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung, die vor Konkurseröffnung entstanden sind, kann ein Wohnungseigentumer als Gemeinschuldner gegen Wohngeldforderungen, die gegen ihn selbst geltend gemacht werden können, weil sie konkursfreies Vermögen betreffen, nicht aufrechnen.BayObLG22.05.1998