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Suchergebnis Urteilssuche (871 - 880 von 949)

  1. 2Z BR 72/98 - Beteiligung; Wohnungseigentumsverfahren; Verwirkung; Unterlassungsanspruch
    Leitsatz: Der von einem Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer geltend gemachte Unterlassungsanspruch, das in der Teilungserklärung als "Bodenraum" bezeichnete Dachgeschoß als Wohnung zu nutzen, kann verwirkt sein, wenn das Dachgeschoß bereits vor vielen Jahren ohne Baugenehmigung zur Wohnung ausgebaut und als solche genutzt wurde, der Anspruchsteller selbst das Dachgeschoß im Rahmen eines ihm eingeräumten Vorkaufsrechts erwerben wollte und im Zusammenhang damit dem Eigentümer des Dachgeschosses den Rat gegeben hat, den tatsächlichen Zustand durch Erholung einer Baugenehmigung zu legalisieren.
    BayObLG
    03.08.1998
  2. 2Z BR 74/98 - Kopfstimmrecht; Sondereigentum; Stimmrecht
    Leitsatz: Bestimmt die als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene Gemeinschaftsordnung, daß "jeder Eigentümer einer Sondereigentumseinheit in der Eigentümerversammlung eine Stimme" hat, so ist für die Beschlußfassung das Kopfstimmrecht maßgebend.
    BayObLG
    03.08.1998
  3. 2 Z BR 111/98 - Beschwer; Eigentümerbeschluß; Ungültigerklärung; Rechtsmittelbeschwer; Anfechtung
    Leitsatz: 1. Maßgebend für den Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde, die sich gegen die Abweisung des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses richtet, ist grundsätzlich die anteilige Verpflichtung zur Kostentragung, die sich aus dem Eigentümerbeschluß für den Beschwerdeführer ergibt. 2. Offen bleibt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gefahr einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme des Beschwerdeführers im Außenverhältnis etwa bei einem Eigentümerbeschluß über die Verwaltervergütung oder die Vergabe von Instandsetzungsarbeiten eine höhere Beschwer begründen kann.
    BayObLG
    30.07.1998
  4. 2Z BR 54/98 - Beseitigung von Bäumen; Eigentümerbeschluß ohne Verwalter
    Leitsatz: 1. Verläßt der den Vorsitz einer Eigentümerversammlung führende Verwalter den Versammlungsort, nachdem sämtliche Tagesordnungspunkte abgehandelt sind, ohne die Versammlung ausdrücklich zu schließen, ist grundsätzlich mit seinem Weggang die Versammlung als beendet anzusehen und danach kein Raum mehr für eine Beschlußfassung der Wohnungseigentümer. 2. Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erneute Anpflanzung von Bäumen, die ein anderer Wohnungseigentümer auf dem ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teil des gemeinschaftlichen Grundstücks unberechtigt gefällt hat.
    BayObLG
    30.07.1998
  5. 2Z BR 9/98 - Widerspruch zwischen Bauausführung und Aufteilungsplan; kompetenzüberschreitender Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Weicht die tatsächliche Bauausführung einer Wohnanlage von dem im Grundbuch eingetragenen Aufteilungsplan dergestalt ab, daß durch Versetzung einer Wohnungstrennwand zwischen den Wohnungen Nr. 1 und Nr. 2 eine Fläche von ca. 11 m2, die nach dem Aufteilungsplan zur Wohnung Nr. 2 gehört, nunmehr infolge der Versetzung der Trennwand tatsächlich in die Wohnung Nr. 1 einbezogen ist, bleiben aber der Grundriß des Gebäudes und die Lage der Wohnungstrennwände im übrigen unverändert, so gehört die Fläche von 11 m2 trotz der tatsächlichen Abtrennung zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 2. 2. Ein Eigentümerbeschluß, der die "Änderung der Teilungserklärung nach den tatsächlichen Gegebenheiten", also die Übertragung des Sondereigentums an einer Fläche, die rechtlich Teil eines anderen Sondereigentums ist, sowie die Übertragung eines Teils des Miteigentumsanteils von einem Wohnungseigentümer auf den anderen "genehmigt" ist, soweit damit die Verpflichtung des betroffenen Wohnungseigentümers begründet werden soll, wegen Formmangels und wegen Eingriffs in den Kernbereich dieses Wohnungseigentums nichtig. 3. Die rechtskräftige Abweisung des auf einen nichtigen Eigentümerbeschluß gestützten Antrags, einen Wohnungseigentümer zur Übertragung eines Teils seines Sondereigentums auf den Antragsteller zu verpflichten, schafft kein Verfahrenshindernis für den auf das gleiche Ziel gerichteten Antrag, der auf das Gemeinschaftsverhältnis und die sich daraus ergebenden Treupflichten gestützt wird.
    BayObLG
    30.07.1998
  6. IA Teil 12, S. 28, col. 3)QDS: 22700062 - Einstweilige Verfügung; einstweiliger Rechtsschutz; Restitutionsstreit; Zuständigkeit ausländischer Gerichte; Anordnung der Erlöshinterlegung
    Leitsatz: 1. Ein New Yorker Gericht ist sachlich zuständig für restitutionsbehaftete Grundstücke in Deutschland, wenn es Jurisdiktion in personam über die Parteien erworben hat oder deliktisch zuständig ist. 2. Ein New Yorker Gericht kann die deutschen Anwälte und andere Vertreter des Bekl. anweisen, die Restitution und anschließenden Verkauf von Grundstücken nicht weiter zu betreiben. 3. Ein New Yorker Gericht kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anordnen, daß die gesamten Erlöse aus der Veräußerung von fehlerhaft restituierten Grundstücken gegen Sicherheit bei Gericht hinterlegt werden.
    Supreme
    27.07.1998
  7. 3Z BR 122/98 - Erstbeschwerde; Geschäftswert; Geschäftswertänderung; Wohnungseigentumsverfahren; Einsicht; Verwalterunterlagen
    Leitsatz: 1. Nimmt das Landgericht anläßlich der Beschwerdeentscheidung von Amts wegen eine Änderung des Geschäftswerts des Amtsgerichts vor, so ist die hiergegen gerichtete Beschwerde als zulassungsfreie Erstbeschwerde zu behandeln. 2. In Wohnungseigentumssachen steht der Geschäftswertfestsetzung nicht entgegen, daß das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. 3. Zum Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, das die Verurteilung des Verwalters, Einsicht in Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu gewähren, zum Gegenstand hat.
    BayObLG
    22.07.1998
  8. 3Z BR 94 und 95/98 - Geschäftswert; Wohnungseigentumsverfahren; Gegenstand; Beseitigung
    Leitsatz: Zum Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines Gegenstands im Streit steht.
    BayObLG
    15.07.1998
  9. 3Z BR 94 und 95/98 - Geschäftswert; Wohnungseigentumsverfahren; Gegenstand; Beseitigung
    Leitsatz: Zum Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines Gegenstands im Streit steht.
    BayObLG
    15.07.1998
  10. 2Z BR 139/97 - Zustimmung zu gewerblicher Nutzung; Widerruf
    Leitsatz: In einer Wohnanlage, die weitgehend zur Vermietung an Feriengäste genutzt wird, kann ein wichtiger Grund für den Widerruf der Genehmigung von Büros der gewerblich mit der Vermietung befaßten Unternehmen (sog. Mietverwalter) vorliegen, wenn der Konkurrenzkampf der in der Anlage tätigen Mietverwalter zu persönlichen Auseinandersetzungen und Tätlichkeiten geführt hat.
    BayObLG
    10.07.1998