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Suchergebnis Urteilssuche (901 - 910 von 949)

  1. 2Z BR 25/98 - Instandsetzung, Beschlußanfechtung; Hauptsacheerledigung
    Leitsatz: Wird ein Eigentümerbeschluß, der die Sanierung von Fassade und Dach zum Gegenstand hat, von einem Wohnungseigentümer angefochten, tritt Hauptsacheerledigung ein, wenn die Maßnahme durchgeführt ist, eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist und eine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben könnte.
    BayObLG
    20.05.1998
  2. 2Z BR 40/98 - Rechtsmittelbeschwer; Beschwer; Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Strafanzeige; Rechtsanwalt
    Leitsatz: Zum Wert der Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den der Verwalter ermächtigt wird, gegen einen Familienangehörigen des Wohnungseigentümers unter Einschaltung eines Rechtsanwalts Strafanzeige zu erstatten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    BayObLG
    20.05.1998
  3. 2Z BR 51/98 - Nichtbeschluß; Beschluß; Versammlungsniederschrift; Nichtigkeit; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Stimmen die Wohnungseigentümer mit Mehrheit für einen Antrag, ist ihnen aber bei der Abstimmung bewußt, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht, und läßt die Versammlungsniederschrift keinen Zweifel an der Ablehnung des Antrags offen, dann liegt in der Regel ein Nichtbeschluß vor. 2. Für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, kommt der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift keine ausschlaggebende oder konstitutive Bedeutung zu. 3. Die Feststellung, ob ein Eigentümerbeschluß zustande gekommen ist und welchen Inhalt er hat, ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen. 4. Die Prüfung, ob ein Eigentümerbeschluß gefaßt wurde, muß ebenso wie die Auslegung eines solchen Beschlusses nach objektiven Maßstäben vorgenommen werden. Dabei können auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck kommen.
    BayObLG
    18.05.1998
  4. 2Z BR 111/97 - Instandsetzung; Eigenhilfe; Entlohnung
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Wohnungseigentümer, der bei der Instandsetzung von gemeinschaftlichem Eigentum Tätigkeiten wie die Einholung von Angeboten, Korrespondenz mit den anbietenden Bauhandwerkern und Baustellenbesichtigung entfaltet hat, von den übrigen Wohnungseigentümern eine Vergütung für die geleisteten Dienste verlangen kann.
    BayObLG
    07.05.1998
  5. 2Z BR 11/98 - Teilungserklärung; Aufteilungsplan; Widerspruch; Sondereigentum; Zuständigkeit; Wohnungseigentumsgericht; Geschäftswert; Rechtsmittelverfahren; Rechtsweg; Rechtsbeschwerdeverfahren
    Leitsatz: 1. Ist die Begründung von Sondereigentum an einem Raum infolge eines nicht auflösbaren Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan gescheitert, so ist zur Entscheidung über den auf das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer gestützten Anspruch eines Wohnungseigentümers, ihm an diesem Raum das Sondereigentum einzuräumen, das Wohnungseigentumsgericht zuständig (Fortführung von BayObLGZ 1985, 47 ff.). 2. Der Geschäftswert für Rechtsmittelverfahren, bei denen es um die Zulässigkeit des Rechtswegs geht, beträgt grundsätzlich 1/5 bis 1/3 des Hauptsachewerts.
    BayObLG
    30.04.1998
  6. 2Z BR 23/98 - Einladung; Beschlußgegenstand; Kfz- Stellplatz; Ankauf durch Gemeinschaft
    Leitsatz: 1. Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" können nur Beschlüsse von untergeordneter Bedeutung gefaßt werden. Eine Beschlußfassung ist aber darüber hinaus möglich, wenn zusätzlich ein bestimmter Beschlußgegenstand unter diesem Tagesordnungspunkt näher bezeichnet wird. 2. Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, das Sondernutzungsrecht an zwei oberirdischen Kfz-Stellplätzen gegen Bezahlung zu erwerben, um darauf zusätzlich erforderliche Müllbehälter abzustellen, kann den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.
    BayObLG
    30.04.1998
  7. 33 C 444/98-27 - Rechnungslegung; Betriebskostenabrechnung; Fälligkeit; Abrechnungsfrist
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Abrechnung der Betriebskosten ist in der Regel sechs Monate nach Ablauf der Verbrauchsperiode fällig.
    AG Frankfurt/Main
    29.04.1998
  8. 33 C 32/98 - 67 - Aufklärungspflicht; Treuepflicht; positive Vertragsverletzung; Rechtslage; Aufklärung; Erbe; Tod; Fortsetzung
    Leitsatz: Der über Rechtskenntnisse verfügende Vermieter verletzt seine mietvertragliche Treuepflicht, wenn er eine Aufklärung des Mieters über die Rechtslage unterläßt, obwohl ein Vertrauen des Mieters auf die Rechtskenntnis aus den Umständen erkennbar wird.
    AG Frankfurt/Main
    24.04.1998
  9. 2Z BR 162/97 - Eigentümerbeschluß über Sonderumlage setzt berechenbaren Betrag voraus; unbestimmter Eigentümerbeschluß über Balkonsanierung bei nur ungefährem Kostenrahmen
    Leitsatz: Der Anspruch auf eine Sonderzahlung (Sonderumlage) setzt grundsätzlich einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag, der Umlage sowie über den vom einzelnen Wohnungseigentümer aufzubringenden Betrag voraus; dabei genügt es, daß sich dieser Betrag ohne weiteres errechnen läßt. Der Eigentümerbeschluß über eine bauliche Maßnahme (Balkonsanierung), mit dem die Arbeiten an einen bestimmten Unternehmer vergeben und ein ungefährer Kostenrahmen bestimmt wird, bildet grundsätzlich keine ausreichende Anspruchsgrundlage.
    BayObLG
    23.04.1998
  10. 2Z BR 65/98 - Zustellung, Vertretung durch Verwalter, Interessenkollision
    Leitsatz: Gegen Zwischenentscheidungen des Amtsgerichts, durch die einem Beteiligten die Einreichung der für eine Zustellung an alle Wohnungseigentümer erforderlichen Abschriften aufgegeben und sein Antrag abgelehnt wird, die Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter vorzunehmen, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
    BayObLG
    23.04.1998