« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (841 - 850 von 949)

  1. 2Z BR 147/98 - Wohnungseigentumsverwalter; Klageermächtigung; Forderungsverzicht
    Leitsatz: Die Ermächtigung des Verwalters, Wohngelder einzuziehen oder Wohngeldansprüche namens der Wohnungseigentümer oder im eigenen Namen für Rechnung der Wohnungseigentümer gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen, erfaßt mangels ausdrücklicher Ermächtigung hierzu nicht die Befugnis, in einem außergerichtlichen Vergleich während eines anhängigen Wohngeldverfahrens auf einen Teil der Wohngeldansprüche zu verzichten.
    BayObLG
    05.11.1998
  2. 2Z BR 92/98 - Wohnungseigentum; Konkurs; Wohngeldrückstände; Masseforderung
    Leitsatz: 1. Wird über das Vermögen eines Wohnungseigentümers der Konkurs eröffnet, können als Masseforderungen gegen den Konkursverwalter nur die nach Eröffnung fällig gewordenen Ansprüche auf Wohngeldvorschüsse sowie die sogenannte Abrechnungsspitze aus der nach Eröffnung beschlossenen Jahresabrechnung (das heißt der Schuldsaldo aus der Einzelabrechnung, der das Soll der Wohngeldvorschüsse übersteigt) geltend gemacht werden. Die vor Konkurseröffnung fällig gewordenen, nicht beglichenen Wohngeldvorschüsse bleiben gewöhnliche Konkursforderungen (wie BGH, NJW 1994, 1866 ff.). 2. Weist die bestandskräftig beschlossene Einzeljahresabrechnung für einen Gemeinschuldner aus, daß vor Beschlußfassung keine Zahlungen geleistet wurden, ist damit auch gegenüber dem Konkursverwalter verbindlich festgestellt, daß die nach Konkurseröffnung fällig gewordenen Wohngeldvorschüsse nicht beglichen sind. 3. Im Wohnungseigentumsverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Amtsermittlungspflicht des Gerichts eingeschränkt; das Gericht kann grundsätzlich davon ausgehen, daß jede Seite die ihr günstigen Tatsachen vorträgt und die geeigneten Beweismittel benennt oder vorlegt. Das ändert aber nichts an der Aufklärungspflicht des Gerichts, die mindestens ebensoweit reicht wie im Zivilprozeß. Auf Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Schlüssigkeit eines Antrags muß das Gericht konkret und unmißverständlich hinweisen; dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Beteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.
    BayObLG
    05.11.1998
  3. 2Z BR 148/98 - Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Amtswiderspruch; Wohnungsgrundbuch
    Leitsatz: 1. Wird am selben Tag, an dem die Wohnungsgrundbücher angelegt werden, zugunsten des Käufers eines Wohnungseigentums eine Auflassungsvormerkung in ein Wohnungsgrundbuch eingetragen, so ist die Zustimmung und Bewilligung des Vormerkungsberechtigten zur Begründung des Wohnungseigentums auch insoweit nicht erforderlich, als vom Gesetz abweichende Bestimmungen über das Gemeinschaftsverhältnis zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden. 2. Durch einen Verstoß gegen § 18 Abs. 2 GBO wird das Grundbuch nicht unrichtig.
    BayObLG
    29.10.1998
  4. 2Z BR 81/98 - Nachteil; bauliche Veränderung; Pflanzentröge; Dachterrasse; Schuppen
    Leitsatz: Die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier Aufstellen eines Schuppens auf der zur Wohnung gehörenden Dachterrasse) stellt unter Umständen dann keinen Nachteil i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG dar, wenn das Bauwerk infolge des Aufstellens oder Anpflanzens von immergrünen Pflanzen von außen nicht mehr sichtbar ist.
    BayObLG
    29.10.1998
  5. 2Z BR 116/98 - Jahresabrechnung; Teilunwirksamkeit; Eigentümerbeschluß; Verwalterentlastung; Entlastung; Verwalter; Einzelabrechnung
    Leitsatz: 1. Betrifft der Mangel eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung nur einen selbständigen Abrechnungsposten, so ist der Eigentümerbeschluß nur insoweit für ungültig zu erklären. 2. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung ist nicht für ungültig zu erklären, wenn nicht der Anfangsbestand aller Gemeinschaftskonten ausgewiesen ist; dann besteht nur ein Ergänzungsanspruch. 3. Bleibt ein Raum, der an die Wärme- und Warmwasserversorgung angeschlossen ist, bei der Verteilung der Heizungs- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer unberücksichtigt, ist der Eigentümerbeschluß nur hinsichtlich der Einzelabrechnungen zu den selbständigen Abrechnungskosten Heizung und Warmwasser für ungültig zu erklären. 4. Der Eigentümerbeschluß über die Entlastung des Verwalters ist für ungültig zu erklären, wenn der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung wegen Mängeln der Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt wird.
    BayObLG
    28.10.1998
  6. 2Z BR 119/98 - Vollstreckungsabwehranstrag; Wohungseigentumsgericht; Zwangsvollstreckung; Unzulässigkeit; Vollstreckungsabwehrklage
    Leitsatz: 1. Einwendungen gegen den in einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts festgestellten Anspruch können durch einen Vollstreckungsabwehrantrag beim Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden, soweit sie nach Erlaß der letzten Tatsachenentscheidung entstanden sind. 2. Hat der Schuldner einer Wohngeldforderung den titulierten Anspruch teilweise erfüllt, ist auf seinen Antrag die Zwangsvollstreckung in Höhe des entsprechenden Teilbetrags für unzulässig zu erklären.
    BayObLG
    23.10.1998
  7. 2 Z BR 42/98 - Widerspruch; Eintragung; Grundbuchberichtigung; Beschwerdeberechtigung; Antragsberechtigung; Auflassungsvormerkung
    Leitsatz: 1. Nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums kann der teilende Alleineigentümer vom Gesetz abweichende Regelungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsordnung) untereinander nicht mehr einseitig treffen. 2. Durch eine ohne die erforderliche Zustimmung des durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Erwerbers eingetragene Änderung der Gemeinschaftsordnung wird das Grundbuch absolut unrichtig; § 888 Abs. 1 BGB ist nicht anwendbar. Dem Vormerkungsberechtigten steht vor seiner Eintragung als Eigentümer kein eigener Grundbuchberichtigungsanspruch zu. Im Verfahren über die Eintragung eines Amtswiderspruchs oder die Berichtigung des Grundbuchs ist er daher weder antrags- noch beschwerdeberechtigt.
    BayObLG
    15.10.1998
  8. 2Z BR 107/98 - Einzugermächtigung; Lastschriftverfahren; Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: Eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelung, wonach die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, dem Verwalter eine Ermächtigung zur Einzahlung des Wohngeldes im Lastschriftverfahren zu erteilen, ist wirksam.
    BayObLG
    01.10.1998
  9. 2Z BR 112/98 - Wohnungseigentümer; Verwalter; Umbauarbeiten; Feststellungsantrag; Zulässigkeit
    Leitsatz: 1. Der einzelne Wohnungseigentümer kann gegen den Verwalter nicht den Anspruch gerichtlich geltend machen, bei Umbauarbeiten veränderte Kellerabteile wieder so herstellen zu lassen, wie es dem Aufteilungsplan entspricht. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer kann gegen den Verwalter gerichtlich grundsätzlich nicht die Feststellung beantragen, er dürfe hinsichtlich bestimmter Kosten nicht zur Zahlung mitherangezogen werden.
    BayObLG
    01.10.1998
  10. 2 Z BR 144/98 - Sondereigentum; Balkon; Gemeinschaftseigentum; Balkonbrüstung; Balkongeländer; Instandhaltung; Instandsetzung
    Leitsatz: Wird in der Teilungserklärung bei der Beschreibung eines Sondereigentums auch der Balkon aufgezählt, so verstößt dies unbeschadet des Umstands, daß das Balkongeländer oder die Balkonbrüstung zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum steht, nicht gegen unabdingbares Recht.
    BayObLG
    01.10.1998