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Urteil Ausreiseverkauf
Schlagworte
Ausreiseverkauf; Vollmachtsurkunde; Auslegung bei Übereinstimmung von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten; Beweiswürdigung
Leitsätze
a) Stimmen der Wille des Vollmachtgebers und das Verständnis des nach § 167 Abs. 1, 1. Halbs. BGB Bevollmächtigten vom Inhalt der Vollmacht überein, kommt eine abweichende Auslegung der Vollmachtsurkunde für das Geschäft des Bevollmächtigten mit sich selbst nicht in Frage (im Anschluß an BGH, Urt. v. 14. Februar 1997, V ZR 32/96).
b) Zur Überprüfung der Beweiswürdigung aus sachlich-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Sicht.
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