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Urteil Teilungserklärung
Schlagworte
Teilungserklärung; Änderung; Zustimmung; Sondernutzungsrecht; Treu und Glauben; Gemeinschaftsordnung
Leitsatz
Zwar können Wohnungseigentümer von anderen die Zustimmung zur Änderung einer Teilungserklärung - hier bezüglich bestehender Sondernutzungsrechte an Stellplätzen - verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. Die vorgesehene Änderung darf jedoch nicht ihrerseits gegen Treu und Glauben verstoßen.
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