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Urteil Mandatsumfang bei Prozeß gegen Miteigentümer
Schlagworte
Mandatsumfang bei Prozeß gegen Miteigentümer
Leitsatz
Macht der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend, vertritt er die Gemeinschaft mit Ausnahme der Antragsgegner.
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