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Urteil Aktivlegitmation


Schlagworte

Aktivlegitmation; Kündigungsklausel; Gaststättenbetrieb; Gewinn, entgangener; Schadensersatz

Leitsätze

1. Eine Klausel, nach der der Vermieter schon bei Zahlungsrückstand des Mieters mit nur einer der vermieterseitigen Warenrechnungen von mehr als einem Monat Dauer zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt ist, ist gem. § 9 AGBG unwirksam, weil die Höhe der zur fristlosen Kündigung berechtigenden Forderung nicht benannt ist und deshalb auch offene Kleinstbeträge diese Rechtsfolge auslösen könnten.

2. Bleibt nach einem Kündigungsausspruch der Weiterbetrieb einer Gaststätte aus, so kann ein Schadensersatz auf entgangenen Gewinn grundsätzlich nur der gaststättenrechtliche Erlaubnisinhaber geltend machen.

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