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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 321)
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8 U 1834/91 - Restitution, Rückübertragung; Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; langfristige VerpflichtungLeitsatz: Der Abschluß eines unbefristeten Mietvertrages über Wohnraum ist keine "Eingehung langfristiger Verpflichtungen" i. S. v. § 3 Abs. 3 VermG.KG22.08.1991
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30 REMiet 3/91 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; ErledigungserklärungLeitsatz: 1. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid in Wohnraummietsachen ist unzulässig, wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigungserklärungen erst nach Beschlußfassung über die Vorlage abgegeben werden. - Negativer Rechtsentscheid -OLG Hamm30.07.1991
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30 REMiet 7/90 - Zeitmietvertrag; Fortsetzungsverlangen; Räumung; Widerspruch; SozialklauselLeitsatz: Der Mieter eines befristeten Wohnungsmietverhältnisses (Zeitmietvertrag mit Bestandschutz) kann gemäß § 556 a Abs. 6 Satz 2 BGB die Fortsetzung des durch Zeitablauf beendeten Mietverhältnisses gemäß § 556 a Abs. 2 und 3 BGB noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits verlangen, wenn der Vermieter dem Mieter nicht vor Ablauf der 2 Monats-Frist des § 556 a Abs. 6 Satz 1 BGB den in § 564 a Abs. 2 BGB bezeichneten Hinweis auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs bzw. Fortsetzungsverlangens nach § 556 a BGB (sogenannte Sozialklausel) erteilt hat.OLG Hamm26.07.1991
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5 UH 2/91 - Kündigung wegen anhaltender unpünktlicher Mietzahlungen; Erlass eines RechtsentscheidesLeitsatz: 1. Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung wegen anhaltender unpünktlicher Mietzahlungen setzt nicht zwingend eine vorherige erfolglose Abmahnung dieser Zahlungsweise mit Hinweis auf die bevorstehende Kündigung voraus. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.OLG Oldenburg18.07.1991
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5 U 1808/90 - NotwegerechtLeitsatz: 1. Lastet auf einem Grundstück a) ein (privatrechtliches) dingliches Wegerecht (Grunddienstbarkeit) zugunsten eines Grundstücks b), und lastet auf dem Grundstück b) eine öffentlich-rechtliche Baulast - Wegerecht - zugunsten eines Grundstücks c), so ist der Grundstückseigentümer c) rechtlich nicht befugt, das Wegerecht zu Lasten des Grundstücks a) auszunutzen. 2. Ein Notwegerecht ist nur gegeben, wenn sich sonst die Erschwernisse des eigenen Zugangs ausnahmsweise als derartig groß erweisen, daß durch sie die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder doch in unzumutbarer Weise geschmälert würde.OLG Koblenz11.07.1991
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5 U 531/91 - NotwegerechtLeitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechtes.OLG Koblenz05.07.1991
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5 U 725/91 - Einbringungsvertrag über Grundstück; notarielle Beurkundung; MaklerLeitsatz: 1. Wird bei der Begründung einer Gesellschaft ein Gesellschafter verpflichtet, ein Grundstück einzubringen, so bedarf dieser Vertrag der vollständigen Beurkundung. 2. Ist der Makler als Mitgesellschafter Eigentümer eines Grundstücks, so kann er bei dessen Veräußerung nicht zugleich als Makler tätig sein.OLG Koblenz04.07.1991
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24 W 1704/91 - Grundbuchberichtigung; Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch, unlautere Machenschaften; GerichtszuständigkeitLeitsatz: 1. Zur Entscheidung über den Antrag, durch einstweilige Verfügung die Eintragung eines Widerspruchs oder einer Vormerkung im Grundbuch anzuordnen, sind die ordentlichen Gerichte auch dann berufen, wenn sich der Antragsteller zur Begründung auf unlautere Machenschaften früherer Amtsträger der DDR (§ 1 Abs. 3 VermG) beruft. 2. Für die Anordnung der Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch genügen nicht bloße Zweifel an der Richtigkeit, vielmehr ist die Überzeugung des Gerichts vom Eigentum des nicht eingetragenen Antragstellers erforderlich. 3. Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Rückgewähr nach dem Vermögensgesetz ist nicht vormerkungsfähig.KG03.07.1991
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24 W 5554/90 - Wohnungseigentum; Eigentümerwechsel; Verbindlichkeiten; Bewirtschaftungsperiode; Haftungsverband; GesamtschuldnerLeitsatz: 1. Innerhalb derselben Bewirtschaftungsperiode (§ 28 WEG) können die eingegangenen Verbindlichkeiten auch dann aus Gemeinschaftsmitteln beglichen werden, wenn zwischen Entstehung und Erfüllung ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Bei phasengerechter Wirtschaftsführung braucht sich der Verwalter insoweit nicht um das Datum von Grundbuchveränderungen zu kümmern. 2. Die nach Ablauf einer Bewirtschaftungsperiode noch unbeglichenen Verbindlichkeiten aus der Bewirtschaftung der Wohnanlage können bei zwischenzeitlichem Wechsel der Zusammensetzung des Eigentümerkreises nicht umgelegt werden, sondern sind nach § 426 BGB kraft Gesetzes innerhalb des jeweiligen Haftungsverbandes des nach dem Eingehungszeitpunkt zu bestimmenden Gesamtschuldnerkreises abzuwickeln.KG01.07.1991
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8 REMiet 1/91 - Wohnungsbaugenossenschaft; Beendigung eines Mietverhältnisses; personelle Unterbelegung der WohnungLeitsatz: Eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft kann ein berechtigtes Interesse i. S. des § 564 b Abs. 1 BGB an der Beendigung eines Mietverhältnisses haben, wenn sie eine erheblich unterbelegte Genossenschaftswohnung in der Absicht kündigt, sie an eine größere Familie mit entsprechendem Wohnbedarf zu vermieten.OLG Stuttgart11.06.1991