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  1. VII ZR 372/89 - Werkvertragsrecht; Planungsfehler; Trittschallschutz; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers; Schadensberechnung
    Leitsatz: Wirken sich Mängel am Gemeinschaftseigentum auf das Sondereigentum aus (hier Trittschallschutz), kann der davon betroffene und zur selbständigen Durchsetzung befugte Wohnungseigentümer den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Schaden nach den für die Beseitigung dieser Mängel erforderlichen Kosten berechnen, selbst wenn die Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer verjährt sind (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 = NJW 1985, 151 = ZfBR 1985, 132 = BauR 1985, 314). Das von einem Wohnungseigentümer selbständig durchgeführte Be weissicherungsverfahren unterbricht die Verjährung seiner Gewährleistungsansprüche ohne Rücksicht darauf, ob sie gemeinschaftlich verfolgt werden müssen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 - VII ZR 247/78 = ZfBR 1980, 36 = BauR 1980, 69).
    BGH
    06.06.1991
  2. VIII ZR 38/90 - Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag; Verlängerungsausschluss; Untervermietungserlaubnis; Kleinreparaturklausel; Thermenwartungsklausel, Haftungsklausel; Empfangsbestätigung; Heiztemperaturen; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.
    BGH
    15.05.1991
  3. V ZR 346/89 - Beseitigung von Baumwurzeln aus öffentlichem Straßengelände
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks, in dessen Schmutzwasser-Anschlußkanal von einem öffentlichen Straßengelände her Baumwurzeln eindringen, kann deren Beseitigung verlangen (im Anschluß an BGHZ 97, 231 und 106, 142).
    BGH
    26.04.1991
  4. VI ZR 222/90 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Schadensersatzansprüche von Wohnungseigentümern untereinander aus Gemeinschaftsverhältnis
    Leitsatz: Die Zuständigkeit der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten zu entscheiden, umfaßt auch solche Fälle, in denen ein Wohnungseigentümer von einem anderen aus unerlaubter Handlung Schadensersatz verlangt, sofern das von ihm in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit ei-ner Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist.
    BGH
    23.04.1991
  5. VIII ARZ 6/90 - Untervermietung; Rückgabepflicht; Räumung; Rechtsmißbrauch; Kündigungsschutz; Wohnraumkündigungsschutz
    Leitsatz: Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs. 3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90).
    BGH
    20.03.1991
  6. XI ZR 331/89 - Rechtskraftwirkung; Freistellungsurteil; Verjährung
    Leitsatz: a) Die Rechtskraft der Verurteilung zur Freistellung schließt Einwendungen des Verurteilten gegen den Grund seiner Schadensersatzpflicht in einem nachfolgenden Zahlungsprozeß aus. b) Ein Zahlungsanspruch, in den ein rechtskräftig zuerkannter Freistellungsanspruch übergegangen ist, verjährt erst 30 Jahre nach Rechtskraft des Freistellungsurteils.
    BGH
    26.02.1991
  7. V ZR 299/89 - Verkäuferhaftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
    Leitsatz: Verletzt der Verkäufer eines Wohngrundstücks die Pflicht, den Käufer über schikanöses Nachbarverhalten (hier: mehrjähriges absichtliches Stören der Nachtruhe) aufzuklären, haftet er bereits bei Fahrlässigkeit auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß.
    BGH
    22.02.1991
  8. V ZB 13/90 - Wohnungseigentumsveräußerung; Verwalterzustimmung
    Leitsatz: Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    BGH
    21.02.1991
  9. V ZB 12/90 - Abgeschlossenheit; Wohnungseigentum; Trennwände; Trenndecken
    Leitsatz: Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden nur dann im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in sich abgeschlossen sind, wenn die Trennwände und Trenndecken den Anforderungen entsprechen, die das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes an Neubauten stellt.
    BGH
    14.02.1991
  10. VIII ZR 361/89 - Mehrwertsteuer; Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes für die Installation der Meßgeräte; Installationskosten; Meß- und Abrechnungsaufwand; Einsparung von Energiekosten; Ausnahme von Heizkostenerfassung; Heizkostenerfassung
    Leitsatz: a) Ob der Vermieter gemäß § 9 UStG zur Mehrwertsteuer optiert, steht in seinem freien Ermessen. Seine Entscheidungsfreiheit kann lediglich durch eine entsprechende Vereinbarung der Mietvertragsparteien eingeengt werden. b) Die Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a HeizkostenV läßt sich nur aufgrund eines Vergleiches der Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie des Meß- und Abrechnungsaufwandes mit der möglichen Einsparung von Energiekosten feststellen.
    BGH
    30.01.1991