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  1. 30 REMiet 5/91 - Rechtsentscheid; Kündigungsschutz nach Zustimmung zum Mieterhöhungverlangen durch Prozessvergleich
    Leitsatz: § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) ist nicht entsprechend anwendbar, wenn Mieter und Vermieter sich in einem Prozeßvergleich auf einen höheren Mietzins geeinigt haben.
    OLG Hamm
    27.12.1991
  2. 8 U 1177/91 - Mietoption; Bedingung
    Leitsatz: Das Recht zur Ausübung der Option kann vertraglich wirksam von der vorherigen Einigung über den neuen Mietzins abhängig gemacht werden.
    KG
    19.12.1991
  3. 13 U 5485/91 - Modrow-Gesetz; Verkauf von volkseigenen Wohngebäuden; Rechtsträger; Veräußerung von Grundvermögen; Vollmacht; volkseigene Grundstücke; Beglaubigung; staatlicher Notar; Dienstsiegel
    Leitsatz: 1. Das Gesetz vom 7. März 1990 (Modrow-Gesetz) ermächtigt nicht zum Verkauf von volkseigenen Wohngebäuden und Grundstücken an juristische Personen des Privatrechts. 2. Zur Frage, inwieweit Rechtsträger zur Veräußerung von Grundvermögen befugt waren. 3. Die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht für den Verkauf volkseigener Grundstücke mußte von einem staatlichen Notar beglaubigt werden; zum Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Mitarbeiters für ein staatliches Organ war eine privatschriftliche, mit Dienstsiegel versehene Vollmacht zum Abschluß für Grundstücksgeschäfte nicht ausreichend.
    KG
    10.12.1991
  4. 1 W 6126/91 - Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit einer genehmigungspflichtigen Grundstücksveräußerung
    Leitsatz: Das Genehmigungserfordernis nach § 2 der Grundstücksverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1991 betreffend die Veräußerung im Gebiete der ehemaligen DDR belegener Grundstücke bezieht sich nicht auf die Bewilligung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Der künftige Auflassungsanspruch ist nach § 883 Abs. 1 Satz 2 vormerkungsfähig.
    KG
    03.12.1991
  5. 9 ReMiet 1/91 - Kündigungsprivileg; gemischte Nutzung des Wohngebäudes; Gewerberäume für Vermieter
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Kündigungsrechts nach § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB kommt es nicht darauf an, daß der Vermieter schon bei Abschluß des Mietvertrages in dem betreffenden Haus wohnte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 25. Mai 1981 - 4 W-RE 277/81 -, WM 1981, 204 = RES § 564 b BGB Nr. 8 sowie den Rechtsentscheid des BayObLG vom 31. Januar 1991 - REMiet 3/90 -, WM 1991, 249). 2. Das Kündigungsprivileg des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB greift auch dann ein, wenn sich in einem Wohngebäude (ein solches liegt auch vor, wenn bei gemischter Nutzung der Wohncharakter den gewerblichen eindeutig überwiegt) außer zwei Wohnungen, die vom Mieter und Vermieter bewohnt werden, Gewerberäume befinden, falls diese vom Vermieter für eigene betriebliche Belange selbst benutzt werden.
    OLG Karlsruhe
    25.11.1991
  6. 24 U 4830/91 - Unterlassungspflicht; fiktiver Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; einstweilige Verfügung; sequestrationsähnliche Bindung; Rückgabebewerber; Nutzungskonzeption
    Leitsatz: 1. Wegen der Unterlassungspflichten nach § 3 III VermG kann auch derjenige in Anspruch genommen werden, der sich als Verfügungsberechtigter geriert und untersagte Maßnahmen vornimmt. 2. Die Unterlassungsgebote begründen keine zusätzlichen zivilrechtlichen Pflichten des Verfügungsberechtigten gegenüber dem Anmelder, die durch einstweilige Verfügung gesichert werden könnten. Sie stellen eine gesetzlich ausgeformte sequestrationsähnliche Bindung dar, die unter behördlicher und verwaltungsgerichtlicher Aufsicht auch eine sachgemäße zwischenzeitliche Verwaltung durch den Verfügungsberechtigten erlaubt. 3. Die Unterlassungsgebote der §§ 3 III 2 ff., 3 a VermG sind nicht als Ausnahmen von einer grundsätzlichen Untersagung zu verstehen, sondern als Beispiele einer sachgemäßen zwischenzeitlichen Verwaltung, die nach der gesetzlichen Wertung regelmäßig noch nicht entscheidend die Interessen des Rückgabebewerbers berührt. 4. Der Anmelder kann regelmäßig im Wege einstweiliger Regelungen nicht gegen behördlich zugelassene Maßnahmen durchsetzen, daß zwischenzeitlich seine allenfalls gleichwertige Nutzungskonzeption Vorrang erhält.
    KG
    25.11.1991
  7. 24 W 6716/90 - Wohnungseigentum; Fernsehempfangsumrüstung; Nachteil; Kostentragungspflicht
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümerbeschluß, der die Umrüstung einer Rundfunk- und Fernsehantennenanlage auf einen Breitbandverteileranschluß der Deutschen Bundespost bestimmt, die an dem Breitbandverteileranschluß nicht interessierten Wohnungseigentümer jedoch von der Kostentragungspflicht befreit, beeinträchtigt deren Rechte grundsätzlich nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus. Deren Zustimmung ist deshalb nicht erforderlich.
    KG
    04.11.1991
  8. 30 REMiet 1/91 - Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Mietwohnung; Erlaubnis der Kirchengemeinde
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen sog. (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, beurteilt sich nach § 549 Abs. 2 BGB (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - vom 17. August 1982, NJW 1982, 2876). 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 2 BGB ablehnen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Widerspruch zu Glauben und Lehre der Kirche steht.
    OLG Hamm
    23.10.1991
  9. 9 U 3930/91 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung nach verfolgungsbedingtem Vermögensverlust
    Leitsatz: 1. Bei Enteignungsmaßnahmen zwischen 1945 und 1949 ist grundsätzlich anzunehmen, daß sie auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen, weil in jener Zeit der sowjetischen Besatzungsmacht die oberste Hoheitsgewalt zukam und demzufolge kein hoheitliches Handeln wesentlichen Inhalts ohne deren Willen und Billigung stattfinden konnte. 2. § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG schließt die Anwendung des Vermögensgesetzes auch für solche vermögensrechtlichen Ansprüche aus, die sich auf Vermögenswerte beziehen, die durch Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Sinne von § 1 Abs. 6 verloren wurden, sodann aber weiter durch Enteignungen im Sinne von Abs. 8 Buchstabe a betroffen waren.
    KG
    18.10.1991
  10. 24 W 7295/90 - Wohnungseigentum; Rechtswegzuständigkeit; Prozessgericht
    Leitsatz: 1. In entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG n. F. hat das Rechtsbeschwerdegericht die von den Vorinstanzen ausdrücklich oder stillschweigend bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nicht mehr zu prüfen (wie BayObLGZ 1991 Nr. 31 = ZMR 1991, 351). 2. Die Neufassung dieser Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn der erste Rechtszug vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen war. 3. Das Prozeßgericht ist zur Entscheidung über sämtliche Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis berufen, die ein vor Rechtshängigkeit veräußertes Wohnungseigentum eines Wohnungseigentümers betreffen, und zwar unabhängig davon, ob dieser Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit noch weitere Wohneinheiten innehat (im Anschluß an BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714).
    KG
    18.10.1991