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Urteil Wohnungsbaugenossenschaft
Schlagworte
Wohnungsbaugenossenschaft; Beendigung eines Mietverhältnisses; personelle Unterbelegung der Wohnung
Leitsatz
Eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft kann ein berechtigtes Interesse i. S. des § 564 b Abs. 1 BGB an der Beendigung eines Mietverhältnisses haben, wenn sie eine erheblich unterbelegte Genossenschaftswohnung in der Absicht kündigt, sie an eine größere Familie mit entsprechendem Wohnbedarf zu vermieten.
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