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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 321)

  1. 1 BvR 986/91 - Verfassungsbeschwerde; Aussetzung
    Leitsatz: Zur Aussetzung der Wirkung eines Urteils des Bezirksgerichts bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wegen § 3 Abs. 3 Vermögensgesetz. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    09.07.1991
  2. 1 BvR 538/90 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Kündigungsschutz; Zwischenvermietung
    Leitsatz: Es verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, einem Mieter, der - in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse - Wohnraum von einem gewerblichen Zwischenmieter und nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts zu versagen.
    BVerfG
    11.06.1991
  3. 1 BvR 239/90 - Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Offenbarungspflicht; Entmündigung
    Leitsatz: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Entmündigten wird verletzt, wenn ein Gericht ohne hinreichende Abwägung der betroffenen Belange davon ausgeht, er sei bei Abschluß eines Mietvertrages ver-pflichtet gewesen, seine Entmündigung zu offenbaren.
    BVerfG
    11.06.1991
  4. 1 BvR 1170/90 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausgleichsregelung
    Leitsatz: 1. Art. 143 Abs. 3 GG in der Fassung des Art. 4 Nr. 5 des Einigungsvertrages ist mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar. 2. Art. 79 Abs. 3 GG verlangt nicht, daß zur Wiedergutmachung von Enteignungsmaßnahmen einer fremden Staatsgewalt, die sich für den dem Grundgesetz verpflichteten Gesetzgeber als nicht hinnehmbar erweisen, die enteigneten Objekte zurückgegeben werden. 3. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß nach deutschem internationalem Enteignungsrecht die Enteignungsmaßnahmen eines anderen Staates einschließlich entschädigungsloser Konfiskationen, auch wenn diese mit der eigenen Verfassungsordnung unvereinbar sind, grundsätzlich als wirksam angesehen werden, soweit sie Vermögen im Gebiet des fremden Staates betreffen. 4. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, daß der Gesetzgeber auch für die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von Anlage III Nr. 1 des Einigungsvertrages eine Ausgleichsregelung schafft.
    BVerfG
    23.04.1991
  5. 1 BvR 1100/90 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Rechtsmissbrauch
    Leitsatz: Der mißbräuchliche Selbstnutzungswunsch des Vermieters verdient verfassungsrechtlich keinen Schutz. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    01.03.1991
  6. V ZB 27/90 - Wohnungseigentum; Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers gegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums; Zustimmungserfordernis bei baulicher Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums
    Leitsatz: a) Der einzelne Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. b) Auch wenn die Möglichkeit besteht, daß ein Wohnungseigentümer bei Zahlungsunfähigkeit des Miteigentümers, der eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG durchgeführt hat, selbst mit Kosten belastet werden könnte, so ist nicht deswegen die Maßnahme von seiner Zustimmung abhängig.
    BGH
    19.12.1991
  7. XI ZR 8/91 - Hinweispflicht des Kreditinstituts; finanzierter Immobilienkauf , Bauherrenmodell
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen (im Anschluß an BGH WM 1990, 920).
    BGH
    17.12.1991
  8. V ZR 311/89 - Formmangel; Grundstückskauf; Rückabwicklung; Abrechnungsverhältnis; Entreicherungsrisiko; Auflassungsvormerkung; Kaufpreisfinanzierung; Finanzierungskosten; Saldotheorie
    Leitsatz: a) Ist ein Grundstückskauf wegen Formmangels nichtig (§ 313 Satz 1, § 125 Satz 1 BGB), so darf der Käufer im Rahmen der Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht nicht ohne weiteres sämtliche mit dem Kauf zusammenhängenden Aufwendungen in das Abrechnungsverhältnis als entreichernde Posten einstellen; vielmehr ist zu prüfen, welcher Partei das jeweilige Entreicherungsrisiko zugewiesen ist. b) Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach der Saldotheorie darf der Käufer die Kosten der Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder der Finanzierung des Kaufpreises nicht als entreichernde Posten in Ansatz bringen; denn nach der Interessenlage trägt er insoweit das Entreicherungsrisiko.
    BGH
    06.12.1991
  9. VII ZR 106/91 - Verjährung; Mahnbescheid; Anspruchsbezeichnung; Werklohn; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird. 2. Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. 3. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung und ein Werklohnanspruch nach § 649 BGB sind verjährungsrechtlich selbständig, so daß die Verjährungsunterbrechung des einen Anspruchs nach § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Unterbrechungswirkungen für den anderen Anspruch entfalten kann.
    BGH
    05.12.1991
  10. III ZR 78/90 - Breitbandverteilanschluss; Grundgebühr; Vorausgebühr; Grundleistung; Fernsehrundfunkprogramme
    Leitsatz: a) Ist nach der Fernmeldeordnung in der bis zum 30. Juni 1983 geltenden Fassung für einen Breitbandverteilanschluß anstelle der monatlichen Grundgebühr eine Vorausgebühr für zehn Jahre bezahlt worden, so deckt diese Gebühr (lediglich) die "Grundleistung" ab, die nur die Rundfunkprogramme umfaßt, die von terrestrischen Rundfunksendern ausgestrahlt werden und am Ort empfangbar sind. b) Die Befugnis der Deutschen Bundespost, für die über die "Grundleistung" hinausgehende "Regelleistung" (zusätzliche Rundfunkprogramme, die besonders herangeführt werden und mindestens zwei deutschsprachige Fernsehrundfunkprogramme enthalten) zusätzliche Gebühren zu verlangen, wird durch die Entrichtung der Vorausgebühr nicht ausgeschlossen.
    BGH
    24.10.1991