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Urteil Restitution, Rückübertragung
Schlagworte
Restitution, Rückübertragung; Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; langfristige Verpflichtung
Leitsatz
Der Abschluß eines unbefristeten Mietvertrages über Wohnraum ist keine "Eingehung langfristiger Verpflichtungen" i. S. v. § 3 Abs. 3 VermG.
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