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  1. 8 U 3562/90 - Zweckentfremdung; Mangel; Mietminderung; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Das Fehlen der Zweckentfremdungsgenehmigung kann als öffentliche Beschränkung der Gebrauchsmöglichkeit nur Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache auslösen, nicht aber die Unwirksamkeit des Mietvertrages bewirken. 2. Kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz bei Anmietung einer Wohnung zu Gewerbezwecken in Berlin, weil jedenfalls ein Kaufmann wissen muß, daß eine zweckfremde Nutzung ohne Genehmigung verboten ist. 3. An sich preisgebundener Wohnraum fällt aus der Preisbindung heraus, wenn die Parteien über diese Räume ein Gewerbemietverhältnis begründen.
    KG
    14.10.1991
  2. 24 W 4582/91 - Grundbuchberichtigung; entschädigungslose Enteignung; Vermögensentziehung
    Leitsatz: Aus der Gesamtheit der mit dem Einigungsvertrag getroffenen gesetzlichen Regelungen ist zu entnehmen, daß bei der Beurteilung der Wirksamkeit und Beachtlichkeit früherer Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur entschädigungslosen Enteignung von Vermögenswerten geführt haben, nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze aus dem bisherigen Geltungsbereich des Grundgesetzes herangezogen werden können.
    KG
    14.10.1991
  3. 5 U 1867/90 - Abgrenzung Nachweismakler - Vermittlungsmakler - Tätigkeit für Verkäufer oder Käufer
    Leitsatz: Wird ein Kaufinteressent, der sich an den Verkäufer eines Hauses wendet, von diesem wegen der Verkaufsmodalitäten an den vom Verkäufer beauftragten Makler verwiesen, so handelt der Makler danach für den Verkäufer nicht mehr als Nachweismakler. Als Vermittlungsmakler für den Käufer wird der Makler nur tätig, wenn er auf seinen bisherigen Auftraggeber, den Verkäufer, mit dem Ziel einwirkt, das Geschäft mit dem weiteren Auftraggeber (hier also dem Käufer) zustande zu bringen. Beruft sich der Makler darauf, daß er dem Käufer das Objekt nachgewiesen hat, spricht dies dafür, daß er versucht hat, für seinen ursprünglichen Auftraggeber (Verkäufer) auf den Käufer einzuwirken. Dann hat er nur für den Verkäufer und nicht für den Käufer vermittelt.
    OLG Koblenz
    19.09.1991
  4. 30 REMiet 6/90; 30 REMiet 4/91 - Wohnungsfürsorgedarlehen; Förderung von Wohnungsbau für Landesbedienstete
    Leitsatz: Die Zweck- und die Mietpreisbindung gemäß § 4 der Darlehnsverträge nach dem "Muster 3 c LBWB", durch die die Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NW in den 60er Jahren (bis 31.7.1968) Wohnungsfürsorgedarlehen zur Förderung von Wohnungsbau für Landesbedienstete gewährte, enden, sobald sowohl die 20jährige Besetzungsrechts Frist gemäß § 4 Abs. 1 dieser Verträge abgelaufen als auch das Darlehen (vorzeitig) getilgt ist. Auch § 11 Abs. 2 Satz 2 der Verträge gilt nicht über diesen Zeitpunkt hinaus.
    OLG Hamm
    16.09.1991
  5. 5 Ws (B) 157/91 - Mietpreisüberhöhung; Bestandschutz der Preisrechtsmiete
    Leitsatz: Die am 31. Dezember 1987 preisrechtlich zulässige Miete ist mit Außerkrafttreten der Mietpreisbindung und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation in Berlin (GVW) am 1. Januar 1988 nicht unzulässig geworden, auch wenn sie mit § 5 WiStG nicht in Einklang zu bringen sein sollte.
    KG
    10.09.1991
  6. 3 ReMiet 1/91 - allgemein üblicher Zustand von Wohnungen; Grundausstattung
    Leitsatz: Bestimmt sich der "allgemein übliche" Zustand im Sinne von § 541 b Abs. 1 2. Hs. BGB nach dem Zustand der weit überwiegenden Mehrheit (mindestens 90 %) aller im Geltungsbereich des Gesetzes belegenen Wohnungen mit Einbeziehung der Altbauwohnungen regelmäßig ohne Rücksicht auf deren Alter und Lage, lokale Besonderheiten und Gebäudestruktur, oder ist der Zustand eines geringeren Vomhundertsatzes aller Wohnungen oder eines unter Berücksichtigung von Alter, Lage, lokalen Besonderheiten oder Gebäudestruktur bestimmten Teils maßgeblich, oder ist als "allgemein üblich" der Zustand anzusehen, der bezogen auf Wohnungstyp, Wohnungsstandard und Wohnlage in der jeweiligen Region die wohnungswirtschaftlich objektiv notwendige und wirtschaftlich vernünftige Grundausstattung darstellt?  
    OLG Karlsruhe
    05.09.1991
  7. 8 RE-Miet 3920/91 - Zweckbestimmung; öffentlich geförderte Wohnung; Förderung; Förderungsrichtlinien; Förderungswegfall; steuerbegünstigte Wohnungen
    Leitsatz: Die Frage, ob die Befristung der Zweckbestimmung von öffentlich geförderten Wohnungen gemäß § 88 a Abs. 2 II. WoBauG in der heute geltenden Fassung auf Sachverhalte anwendbar ist, bei denen die öffentliche Förderung zur Zeit der Geltendmachung dieser Vorschrift in der alten Fassung (1974) und den Förderungsrichtlinien für steuerbegünstigte Wohnungen 1974 begann, wenn der Wegfall der Förderung in den Geltungszeitraum der heutigen Fassung dieser Vorschrift fällt, ist keine Rechtsfrage des materiellen Mietrechts (Rechtsentscheid abgelehnt).
    KG
    05.09.1991
  8. 8 RE-Miet 3920/91 - Zweckbestimmung; öffentlich geförderte Wohnung; Förderung; Förderungsrichtlinien; Förderungswegfall; steuerbegünstigte Wohnungen
    Leitsatz: Die Frage, ob die Befristung der Zweckbestimmung von öffentlich geförderten Wohnungen gemäß § 88 a Abs. 2 II. WoBauG in der heute geltenden Fassung auf Sachverhalte anwendbar ist, bei denen die öffentliche Förderung zur Zeit der Geltendmachung dieser Vorschrift in der alten Fassung (1974) und den Förderungsrichtlinien für steuerbegünstigte Wohnungen 1974 begann, wenn der Wegfall der Förderung in den Geltungszeitraum der heutigen Fassung dieser Vorschrift fällt, ist keine Rechtsfrage des materiellen Mietrechts (Rechtsentscheid abgelehnt).
    KG
    05.09.1991
  9. 20 REMiet 3/91 - Modernisierung; Ankündigung; Mieterhöhung; Austausch der Koksheizung gegen Gaszentralheizung; Duldung einer Modernisierungsmaßnahme
    Leitsatz: Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu seiner Wohnung geduldet, so setzt eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht voraus, daß der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sin-ne von § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB Mitteilung gemacht hatte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 26.4.1991 - 89 REMiet 2/90). (negativer Rechtsentscheid)
    OLG Frankfurt a. M.
    05.09.1991
  10. 8 REMiet 2/91 - nachträgliche Zahlung; ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges
    Leitsatz: Die Heilungswirkung einer nachträglichen Zahlung im Sinne von § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB gilt nicht für die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Mieters.
    OLG Stuttgart
    28.08.1991