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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 321)

  1. 62 S 261/91 - Zwischenmietverhältnis; Räumungsverlangen des Eigentümers; Missbrauchseinwand des Untermieters
    Leitsatz: Die Gewährung von Mieterschutz für den Untermieter bei einem gewerblichen Zwischenmietverhältnis muß nicht durch den Weiterbestand der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse erfolgen.
    LG Berlin
    12.12.1991
  2. 65 S 82/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsbegründung
    Leitsatz: 1. Bejahung eines berechtigten Interesses (Betriebsbedarf) im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB bei der Kündigung einer Wohnung, wenn diese einem Hauswart zur Verfügung gestellt werden soll. 2. Der Wirksamkeit einer Kündigung steht nicht entgegen, daß einem Mieter die Wohnung als "normale" Mietwohnung und nicht als Hauswartdienstwohnung überlassen wurde. 3. Zu den Anforderungen an die Begründung einer solchen Kündigung.
    LG Berlin
    10.12.1991
  3. 64 S 268/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung
    Leitsatz: 1. Auch bei der Kündigung einer Hauswartdienstwohnung ist der Kündigungsgrund konkret anzugeben. Der bloße Hinweis darauf, daß die Wohnung für einen Hauswart benötigt werde, reicht insoweit nicht aus. 2. Die Begründung der Kündigung damit, daß ein neuer Hauswart gefunden sei, für den die Wohnung benötigt werde, entspricht dagegen den Anforderungen des § 564 b Abs. 3 BGB. In dem Kündigungsschreiben braucht der neue Hauswart noch nicht benannt zu werden. 3. Mit der Benennung des Hauswartes im Kündigungsrechtsstreit ist der konkrete Betriebsbedarf hinreichend dargelegt. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist allein entscheidend, daß der konkret benannte Hauswart im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung zur Übernahme der Hauswartstelle bereit war.
    LG Berlin
    10.12.1991
  4. 67 T 138/91 - Wohnungszuweisung; Untervermietung; fortgesetztes Bestandsmietverhältnis; Eigenbedarfskündigung des Untermietverhältnisses; Härte; Räumungsklage; Zuständigkeitsstreitwert
    Leitsatz: 1. Die Untervermietung einer in den neuen Bundesländern gelegenen Wohnung im Ganzen war vor dem 1. September 1990 nichtig, wenn keine Zuweisung zu Gunsten des Untermieters vorlag. 2. Wurde das Mietverhältnis nach dem 31. August 1990 fortgesetzt, wurde es wirksam. 3. Ist der Hauptmieter mit Wohnraum versorgt, liegt regelmäßig keine eine Eigenbedarfskündigung des Untermietverhältnisses vor dem 31. Dezember 1992 rechtfertigende besondere Härte vor. 4. Der Zuständigkeitsstreitwert für die Räumungsklage gegen einen Untermieter beträgt das 36fache des monatlichen Mietzinses.
    LG Berlin
    09.12.1991
  5. 62 S 512/90 - Altbau Berlin; Modernisierungszuschlag; Betriebskostenzuschlag; Wesentlichkeitsgrenze
    Leitsatz: Bei ehemals preisgebundenem Altbauwohnraum in Berlin ist eine aus Betriebskosten- oder Modernisierungszuschlägen resultierende Überschreitung der anhand des Mietspiegels ermittelten Wesentlichkeitsgrenze zulässig; dies gilt auch für Modernisierungs- und Betriebskostenzuschläge, die nach dem 31. Dezember 1987 zulässig geworden sind.
    LG Berlin
    09.12.1991
  6. 67 S 354/91 - Wohnungskündigung; gewerbliche Zwischenvermietung nicht immer Zweckentfremdung
    Leitsatz: 1. Die Möglichkeit, ein Mietverhältnis durch ordentliche Kündigung beenden zu können, kann für beide Parteien für eine Dauer von bis zu 30 Jahren ausgeschlossen werden. 2. Die Vermietung einer Wohnung an einen gewerblichen Zwischenvermieter, der deren Weitervermietung beabsichtigt, ist nicht notwendig ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung.
    LG Berlin
    05.12.1991
  7. 316 T 137/91 - Streitwert; Mängelbeseitigungsklage; Instandsetzungsklage
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Instandsetzung/ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs ist nach dem dreifachen Jahresbetrag einer Mietminderung, die wegen des zu behebenden Mangels möglich wäre, zu bewerten.
    LG Hamburg
    05.12.1991
  8. 67 S 364/91 - Minderung; Mietminderung; Gegensprechanlage; Türöffner; Divergenzberufung; Mindestbeschwer; Berufungsmindestbeschwer
    Leitsatz: 1. Der Ausfall der Gegensprechanlage und des elektrischen Türöffners berechtigt den Mieter zu einer Minderung um 5 %. 2. Die ohne das Erreichen einer Mindestbeschwer mögliche Divergenzberufung in Wohnraummietsachen ist nur zulässig, wenn das Amtsgericht in einer mietrechtlichen Frage von der obergerichtlichen Rechtsprechung abgewichen ist. 3. Ist in einer Wohnraummietsache die Berufungsmindestbeschwer nicht erreicht, ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung als Divergenzberufung zulässig ist.
    LG Berlin
    01.12.1991
  9. 12. O. 407/91 - Pachtverhältnis; Auflösungsvereinbarung
    Leitsatz: 1. Vor Inkrafttreten des ZGB abgeschlossene Pachtverhältnisse sind wie ein Nutzungsverhältnis über Erholungsgrundstücke zu behandeln; die Vorschriften des ZGB bleiben aufgrund des Einigungsvertrages insoweit weiterhin anwendbar. 2. Eine frühere Vereinbarung, wonach eine Beendigung eines Nutzungsverhältnisses/Pachtverhältnisses ausschließlich durch Übereinkunft der Parteien zulässig ist, ist mit den seit dem 3. Oktober 1990 geltenden Bestimmungen des BGB nicht mehr zu vereinbaren.
    LG Berlin
    25.11.1991
  10. 61 S 6/91 - Instandhaltungspflicht; Abwicklungsverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist; Vollstreckungsgegenklage
    Leitsatz: 1. Ist ein Mietverhältnis über Wohnraum beendet, beschränkt sich die Pflicht des Vermieters, die Mietsache instand zu halten, auf solche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestbedingungen lebensnotwendiger Nutzungsmöglichkeiten (wie Versorgung mit Strom, Heizung und Wasser) aufrechtzuerhalten sowie Gefahren für Leib und Leben des ehemaligen Mieters abzuwehren. 2. Das gilt auch, wenn der Mieter die Wohnung während einer ihm gerichtlich gewährten Räumungsfrist nutzt.
    LG Berlin
    21.11.1991