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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 321)
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5 RE-Miet 1/90 - Rechtsentscheid; Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; nichteheliche Lebensgemeinschaft; LebenspartnerLeitsatz: § 569 a Abs. 2 BGB, wonach Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Tode des Mieters in das Mietverhältnis ein-treten, ist auf die Partnerin (den Partner) einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit dem verstorbenen Mieter auf Dauer angelegt und beide Tei-le unverheiratet waren.OLG Saarbrücken06.03.1991
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30 REMiet 5/90 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Divergenzvorlage; Vorlagebeschluss; Begründung; EntscheidungserheblichkeitLeitsatz: Läßt die Vorlage des LG nicht erkennen, ob es von einem Rechtsentscheid abweichen will, ist sie unzulässig.OLG Hamm18.02.1991
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30 REMiet 3/89 - Rechtsentscheid; Preisgebundener Wohnung; Mietpreisbindung; Durchschnittsmiete; BewilligungsstelleLeitsatz: Bestätigungsschreiben der Bewillungsstelle ohne konstitutive Bedeutung für die Bemessung der Durchschnittsmiete und ungeeignet als Beleg gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 WoBindG. (Leitsatz der Redaktion)OLG Hamm18.02.1991
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65 T 95/91 (= 390/91) - RäumungsfristLeitsatz: Angemessenheit einer Räumungsfrist (hier: 10 Monate).LG Berlin20.12.1991
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67 S 314/91 - Mängelhaftung; Schadensersatzanspruch des Mieters; Wasserschaden; Reinigung des FallrohresLeitsatz: Die Haftung eines Vermieters für Schäden, die dem Mieter wegen Ver-letzung der dem Vermieter obliegenden Pflicht zur Reinigung und Wartung eines Fallrohres entstehen, entfällt nicht notwendig dadurch, daß der Mieter eine für den Wasseraustritt nicht bestimmte Zuleitung des Fallrohres verschlossen hat, an der das den Schaden verursachende Wasser sonst ausgetreten wäre.LG Berlin19.12.1991
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12 O 367/91 - Kündigung; Gewerbemietverhältnis; Nutzungshindernis; Beschaffenheitsklausel; KündigungsausschlussklauselLeitsatz: 1. Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses aus wichtigem Grund (hier: zu vereinbarten Zwecken nicht nutzbare Räume). 2. Eine mietvertragliche Bestimmung, wonach der Vermieter für die Beschaffenheit der Mietsache nicht haftet, verstößt gegen § 9 AGBG, soweit sie auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung ausschließt.LG Berlin16.12.1991
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12 O 357/91 - Gewerberaummietvertrag; Minderungsausschlussklausel; Formularklausel über Ausschluss von Zurückbehaltung undAufrechnungLeitsatz: Zu einer mietvertraglichen Formularklausel über ein Verfahren bei Mietminderungen.LG Berlin16.12.1991
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67 S 350/91 - Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Nachmieter; Kaution; Zurückbehaltungsrecht; AbrechnungspflichtLeitsatz: 1. Wenn der Mieter dem Vermieter nach Vertragsbeendigung vorschlägt, Schönheitsreparaturen und Wiederherstellungsarbeiten durch einen Nachmieter zu erbringen, ist dies keine Erfüllungsverweigerung. 2. Die Pflicht des Vermieters, über eine Kaution abzurechnen, umfaßt auch die Pflicht, Ansprüche, deren Sicherung die Kaution dient, in Zahlungsansprüche umzuwandeln, wenn es sich nicht um Zahlungsansprüche handelt. 3. Wandelt der Vermieter derartige Ansprüche nicht in Zahlungsansprüche um, geht er ihrer zwar nicht verlustig, er kann aber nach Ab lauf der Abrechnungspflicht kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution auf diese Ansprüche stützen.LG Berlin13.12.1991
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62 S 275/91 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; konkludente ZustimmungLeitsatz: Zweimalige vorbehaltlose Zahlung nach einem Mieterhöhungsverlangen als konkludente Zustimmung.LG Berlin12.12.1991
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67 S 300/91 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterpreisüberhöhung; Mietspiegelfeld; Beweismittel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Wer sich darauf beruft, daß die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mietspiegelwert abweicht, muß die das Abweichen rechtfertigenden Tatsachen substantiiert darlegen, sonst braucht seinem Beweisantritt (Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht nachgegangen zu werden. 2. Die Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des Kammergerichtes daß der Mietspiegel allein für die Bestimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete nicht ausreiche (KG GE 91, 1193), ist in Zivilrechtsstreitigkeiten nicht anzuwenden.LG Berlin12.12.1991